Eine Ärztin stellte bei einer Frau die in der sechsten Woche schwanger war, jedoch keine Schwangerschaft fest. Dennoch hat die Schwangere keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Unterhalt. Das entschied das Oberlandesgericht der Stadt Oldenburg.
Eine weibliche Klägerin ist vor dem Oberlandesgericht der Stadt Oldenburg mit der Forderung nach Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen eine Gynäkologin gescheitert, die ihre Schwangerschaft nicht erkannt hatte (Aktenzeichen 5 U 108/14).
25.000 Euro Schmerzensgeld
Die weibliche Klägerin wollte mindestens 25 000 Euro Schmerzensgeld und Kindesunterhalt von der Medizinerin erstreiten. Die Richter bestätigte mit dem am Montag veröffentlichten Beschluss vom 18. November des letzten Jahres die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück (Aktenzeichen 3 O 2705/13). Die Klägerin wollte im November des Jahres 2012 von der Gynäkologin klären lassen, ob sie schwanger war.
Die Klägerin wollte zum damaligen Zeitpunkt kein Kind bekommen. Die Medizinerin schloss nach einer Ultraschalluntersuchung eine Schwangerschaft aus und verzichtete außerdem auf eine Blut- und Urinuntersuchung. Tatsächlich war die Klägerin aber bereits in der sechsten Schwangerschaftswoche.
Klage abgewiesen
Die Frau erklärte, dass sie eine Abtreibung hätte vornehmen lassen, das aber nicht mehr konnte, als sie in der 15. Woche von ihrer damaligen Schwangerschaft erfuhr. Das Gericht wies die Klage der Frau allerdings ab, weil nach der Beratungs- und Fristenlösung zwar ein straffreier, aber kein rechtmäßiger Schwangerschaftsabbruch möglich gewesen wäre.
Ein Anspruch der Frau hätte nur bei einem medizinischen oder kriminologischen Grund wie Vergewaltigung vorliegen können, so die Richter zum Abschluss ihrer Urteilsbegründung.
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