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Techniker Krankenkasse zahlt ab August sportmedizinische Untersuchungen

von redaktion Posted on 02.07.2012 15:4202.07.2012 16:37

Im Laufe dieses Sommers gibt es einige Neuerungen bei der Techniker Krankenkasse, so werden sportmedizinische Untersuchungen bezuschusst und die Kosten für die Haushaltshilfe übernommen, selbst wenn kein Kind im Haushalt lebt. Zuletzt wird der gesetzliche Anspruch für Lebendspender erweitert.

Die Techniker Krankenkasse gehört zu den größten Ersatzkassen in Deutschland. Allein in dem Bundesland Hessen versichert sie ungefähr 720.000 Menschen. Und genau diese Versicherten können sich ab August dieses Jahres auf zusätzliche Leistungen freuen, die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehen.

Maximale Kostenübernahme bei 120 Euro

Wie die Krankenkasse am Montag der laufenden Woche erklärte, bezuschusst die Krankenkassen für mindestens 24 Monate medizinische Untersuchungen und Beratung beim Arzt in einer Höhe von bis zu 120 Euro. Mit dem neuen Projekt will die Techniker Krankenkasse ihre Versicherten dazu bewegen, sich regelmäßig sportmedizinisch untersuchen zu lassen.

Außerdem übernimmt die Krankenkasse ab August die Kosten für die Haushaltshilfe, wenn Versicherte auf Grund einer Erkrankung den Haushalt nicht selbst führen können, das beschloss der Verwaltungsrat am heutigen Montag. Bis jetzt hat die Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe nur dann übernommen, wenn ein Kind bis zum Alter von 14 Jahren mit im Haushalt lebt.

Beschlüsse müssen noch genehmigt werden

In Zukunft will die Techniker Krankenkasse auch die Kosten für die Haushaltshilfe übernehmen, wenn kein Kind im Haushalt lebt, aber dadurch ein Aufenthalt in einem Krankenhaus vermieden wird. Des Weiteren erhalten mit der Reform des Transplantationsgesetzes Lebendspender von Geweben oder Organen einen gesetzlichen Anspruch auf ärztliche Maßnahmen der Rehabilitation.

Für die Versicherten der Techniker Krankenkasse wird dieser Anspruch erweitert. So gewährt die Kasse diesen Versicherten ab dem 1. Oktober 2012 stationäre Versorgungsleistungen, wenn die ärztliche Rehabilitation nicht in Betracht kommt. Allerdings muss das Bundesversicherungsamt den Beschlüssen noch zustimmen.

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