Im Jahr 2017 wurde es in Deutschland durch die Legalisierung von medizinischem Cannabis für Ärzte möglich, schwerkranken Menschen die Beruhigungsdroge zu verschreiben. Bislang waren Apotheken deswegen auf Importe aus dem Ausland angewiesen. Damit ist seit Anfang Juli dieses Jahres teilweise Schluss: Der Bund gestattet nun drei Unternehmen den heimischen Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke.
Cannabis von nun an „Made in Germany“
Entgegen dem internationalen Trend bleibt es in Deutschland für freiwillige Genießer der Droge weiterhin illegal, Cannabis zu besitzen, verkaufen oder anzubauen. Seit 2017 kann es allerdings für medizinische Zwecke mit einem dementsprechenden Rezept für einen Preis von 4,30 Euro pro Gramm erworben werden. Bis vor kurzem mussten Apotheken die Versorgung dafür noch vollständig aus dem Ausland importieren; in Zukunft soll es aber heißen: Cannabis „Made in Germany“. Konkret hat der Bund nämlich zwei kanadische Unternehmen und ein deutsches Start-Up damit beauftragt, den lokalen Anbau von Cannabis zu starten. Die Bundesregierung betont dabei, dass dies ausschließlich dem Zweck dient, Patienten eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten.
Neue Kontrollagentur gegründet
Die gesetzlich festgelegte Anbaumenge beschränkt sich auf 2.600 kg pro Jahr. Die Aufsicht über die Rahmenbedingungen des Anbaus unterliegt der sogenannten Cannabisagentur, die infolge der zugrundeliegenden Gesetzesänderung 2017 ins Leben gerufen wurde. Laut einer Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) müssen Apotheken aber nicht ihren gesamten Vorrat von der Cannabisagentur bekommen; das Importieren von Cannabis aus dem Ausland ist weiterhin gestattet.
Medizinische Behandlung: Das sind die Kriterien
Cannabis darf ausschließlich Menschen mit schweren Erkrankungen verschrieben werden, jedoch nur wenn anderweitige Behandlungen nach Ermessen des Arztes ausgeschlossen werden können. Außerdem muss von ärztlicher Seite die Überzeugung bestehen, dass Cannabis auch tatsächlich eine positive Wirkung auf die Symptome des Erkrankten hat. Beschwerden, die unter diese Kategorie fallen, umschließen in der Regel dauerhafte chronische Schmerzen, schwere Muskelkrämpfe, sowie plötzlichen Gewichtsverlust, beispielsweise aufgrund einer AIDS-Erkrankung.
Hilft Cannabis langfristig gegen Schmerzen?
Die Wirksamkeit von Cannabis als Schmerzmittel ist generell umstritten. Zwar lässt sich bei manchen Erkrankungen beobachten, dass dauerhafte Schmerzen tatsächlich dadurch verringert werden, allerdings sind die festgestellten Effekte eher gering. Für eine zuverlässige Beurteilung der Wirksamkeit gäbe es noch nicht genügend Studien. Nähere Erkenntnisse bleiben also abzuwarten. Zu den Nebenwirkungen von Cannabis zählen unter anderem Müdigkeit und Konzentrationsschwäche.
Mensch und Hanf: Eine durchwachsene Geschichte
Cannabis ist der lateinische Begriff für die Hanfpflanze. Im Laufe der Geschichte hat man diese auf vielerlei Arten eingesetzt: Die Herstellung von Seilen und Ölen sind die prominentesten Bespiele. Sie für medizinische Zwecke zu verwenden ist bei weitem keine neue Idee. In China hat der Gebrauch von Cannabis als Heilpflanze eine jahrtausendealte Tradition, zum Beispiel als Mittel gegen Gicht oder Rheuma. Auch in Europa war seit Beginn des 19. Jahrhunderts indischer Hanf zu einem wichtigen Teil der Schulmedizin geworden. Man setzte es unter anderem zur Schmerzlinderung bei Cholera- oder Tollwutpatienten ein. Der medizinische Gebrauch der Droge wurde dann im 20. Jahrhundert zunehmend kriminalisiert. Ein international ausschlaggebender Faktor dafür war die Drogenpolitik des ehemaligen US-Präsidenten Richard Nixon, der 1970 den „Controlled Substances Act“ unterzeichnete. Damit verbot die US-Regierung jeglichen Einsatz von Cannabis, worauf andere Staaten diesem Trend folgten. So hat auch der deutsche Gesetzgeber 1971 durch eine Änderung des Opiumgesetzes den privaten Gebrauch, sowie die medizinische Anwendung der Droge untersagt. In den letzten Jahren wurden die Cannabis-Gesetze weltweit aber sukzessiv entschärft. Heute können Ärzte es in 36 der 50 US-Bundesstaaten als Schmerzmittel verschreiben; in 18 Bundesstaaten ist sogar der nicht-medizinische Konsum für Erwachsene erlaubt. In Deutschland sorgte das sogenannte „Cannabis als Medizin“ Gesetz 2017 für die Lockerung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften, die den Verkauf von Cannabis in Apotheken möglich machte.
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