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Arzt muss nach missglückter Darmspiegelung 220.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

von redaktion Posted on 13.11.2013 06:4413.11.2013 06:59

A handsome doctor with money. Isolated on white backgroundBei Darmspiegelungen kommt es hin und wieder zu Komplikationen. Wird der Patient aber nicht vorher über mögliche Komplikationen aufgeklärt, hat er ein Anrecht auf Schmerzensgeld, das entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm.

Spätestens wenn einmal Blut im Stuhl ist, wird es Zeit für eine Darmspiegelung. Genau dies ist auch bei einem 48 Jahre alten Mann passiert. Darauf suchte er einen Spezialisten auf, der eine Darmspiegelung durchführte. Dabei kam es zu Komplikationen. Heute trägt der 48 Jährige einen künstlichen Darmausgang. Daraufhin verklagte der Mann den Mediziner.

Das Oberlandesgericht der Stadt Hamm gab dem Patienten Recht und sprach ihm Schmerzensgeld in Höhe von 220.000 Euro zu. Doch wie kam es zu dem Fall? Der 48 Jährige bemerktes eines Tages Blut in seinem Stuhl und suchte daraufhin einen Arzt auf, der führte eine Darmspiegelung durch. Bei dieser kam es Komplikationen. Einige Tage später musste der Mann notoperiert werden.

Nicht hinreichend ausgeklärt

Nach dieser Operation bekam der Mann eine Bauchfellentzündung und musste sich weiteren Operationen unterziehen und musste über Monate hinweg weiter behandelt werden. Infolge der Behandlung bekam der 48 Jährige auch einen künstlichen Darmausgang. Er befindet sich mittlerweile in Frührente und ist zu 100 Prozent behindert.

Allerdings wurde der Patient von seinem Arzt nicht über die Risiken einer Darmspiegelung bzw. über alternative Behandlungen aufgeklärt, daher verklagte er den Mediziner. In erster Instanz wurde die Klage noch abgewiesen, doch das Oberlandesgericht Hamm gab dem 48 Jahre alten Mann nun Recht und sprach ihm Schmerzensgeld in Höhe von 220.000 Euro zu.

Das Urteil hat Folgen

Der Mediziner haftete, weil er den Patienten nicht über die Risiken einer Darmspiegelung aufgeklärt hatte, so die Begründung der Richter. Zwar hatte der Patient die Einverständniserklärung unterschrieben, aber diese lässt nicht auf eine Risikoerklärung schließen, so die Richter weiter. Die Einverständniserklärung war zudem zu allgemein und zu inhaltslos verfasst.

Nach Ansicht von Experten verändert dieses Urteil einiges: Mediziner müssen in Zukunft ihre Patienten noch besser aufklären und müssen dies auch noch genauer dokumentieren.

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