• News
    • Company News
  • Krankheit
    • COVID-19
    • Forschung
  • Ratgeber
    • Krankenkassen
    • Politik
  • Ernährung
  • DoktorWeigl.de
HealthNews
HealthNews
  • News
    • Company News
  • Krankheit
    • COVID-19
    • Forschung
  • Ratgeber
    • Krankenkassen
    • Politik
  • Ernährung
  • DoktorWeigl.de
News

Arzt muss nach missglückter Darmspiegelung 220.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

von redaktion Posted on 13.11.2013 06:4413.11.2013 06:59

A handsome doctor with money. Isolated on white backgroundBei Darmspiegelungen kommt es hin und wieder zu Komplikationen. Wird der Patient aber nicht vorher über mögliche Komplikationen aufgeklärt, hat er ein Anrecht auf Schmerzensgeld, das entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm.

Spätestens wenn einmal Blut im Stuhl ist, wird es Zeit für eine Darmspiegelung. Genau dies ist auch bei einem 48 Jahre alten Mann passiert. Darauf suchte er einen Spezialisten auf, der eine Darmspiegelung durchführte. Dabei kam es zu Komplikationen. Heute trägt der 48 Jährige einen künstlichen Darmausgang. Daraufhin verklagte der Mann den Mediziner.

Das Oberlandesgericht der Stadt Hamm gab dem Patienten Recht und sprach ihm Schmerzensgeld in Höhe von 220.000 Euro zu. Doch wie kam es zu dem Fall? Der 48 Jährige bemerktes eines Tages Blut in seinem Stuhl und suchte daraufhin einen Arzt auf, der führte eine Darmspiegelung durch. Bei dieser kam es Komplikationen. Einige Tage später musste der Mann notoperiert werden.

Nicht hinreichend ausgeklärt

Nach dieser Operation bekam der Mann eine Bauchfellentzündung und musste sich weiteren Operationen unterziehen und musste über Monate hinweg weiter behandelt werden. Infolge der Behandlung bekam der 48 Jährige auch einen künstlichen Darmausgang. Er befindet sich mittlerweile in Frührente und ist zu 100 Prozent behindert.

Allerdings wurde der Patient von seinem Arzt nicht über die Risiken einer Darmspiegelung bzw. über alternative Behandlungen aufgeklärt, daher verklagte er den Mediziner. In erster Instanz wurde die Klage noch abgewiesen, doch das Oberlandesgericht Hamm gab dem 48 Jahre alten Mann nun Recht und sprach ihm Schmerzensgeld in Höhe von 220.000 Euro zu.

Das Urteil hat Folgen

Der Mediziner haftete, weil er den Patienten nicht über die Risiken einer Darmspiegelung aufgeklärt hatte, so die Begründung der Richter. Zwar hatte der Patient die Einverständniserklärung unterschrieben, aber diese lässt nicht auf eine Risikoerklärung schließen, so die Richter weiter. Die Einverständniserklärung war zudem zu allgemein und zu inhaltslos verfasst.

Nach Ansicht von Experten verändert dieses Urteil einiges: Mediziner müssen in Zukunft ihre Patienten noch besser aufklären und müssen dies auch noch genauer dokumentieren.

Vorheriger Artikel

Anaphylaxie: Medikamentenaufsicht ruft Notfallmedikament zurück

Nächster Artikel

Lieferengpässe: In Krankenhäusern fehlen wichtige Medikamente
Auch interessant
Neue Lösung für Antibiotikaresistenzen ermöglicht Verbesserung von Medikamenten
Neue Lösung für Antibiotikaresistenzen ermöglicht Verbesserung von Medikamenten
Posted on 23.08.2019 11:0329.06.2020 15:16
Covid-19: Kombination mehrerer Impfstoffe bietet besseren Schutz
Covid-19: Kombination mehrerer Impfstoffe bietet besseren Schutz
Posted on 07.08.2021 05:5604.08.2021 14:55
Bauchfett loswerden: Mit diesen Tipps schaffen Sie den Erfolg
Bauchfett loswerden: Mit diesen Tipps schaffen Sie den Erfolg
Posted on 05.05.2021 16:0605.05.2021 18:22
Erste Heilung von chronischer Infektion mit Hepatitis-B-Virus gelungen
Erste Heilung von chronischer Infektion mit Hepatitis-B-Virus gelungen
Posted on 13.06.2019 11:4529.06.2020 15:17
So äußert sich Covid-19 bei Kindern und Jugendlichen
So äußert sich Covid-19 bei Kindern und Jugendlichen
Posted on 04.01.2021 12:15
Krebsbehandlung: Jeder dritte Artikel in sozialen Medien enthält Unwahrheiten
Krebsbehandlung: Jeder dritte Artikel in sozialen Medien enthält Unwahrheiten
Posted on 27.07.2021 15:4027.07.2021 09:39

Was meinen Sie? Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

No Comments Yet.

powered by Symptoma.de | Datenschutz | Impressum