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Krankheiten

Masern: Ab Jahrgang 1970 Impfschutz überprüfen

von redaktion Posted on 17.06.2013 07:4018.06.2013 10:11

Erst kürzlich war ein 14 Jahre alter Junge an den Spätfolgen einer Maserninfektion gestorben, dabei ist es einfach dies zu umgehen: Durch eine rechtzeitige Masernimpfung. Besonders Menschen nach 1970 sind besonders gefährdet. Sie gefährden dabei nicht nur sich, sondern auch ihre Kinder.

Masern gehört zu den gefährlichsten Krankheiten. Auch Jahre später kann eine Infektion noch zu einer Gehirnhautentzündung führen. Darum gilt ganz besonders für Eltern: Jeder der jünger als Jahrgang 1970 ist, sollte seinen Impfschutz gegen Masern überprüfen. Um sich vor Masern zu schützen ist eine Impfung in zwei Schritten nötig.

Impflücken werden zum Problem

Doch bei vielen Erwachsenen fehlt die Impfung und somit gefährden sie nicht nur sich, sondern auch ihre Kinder. Aber warum gerade Menschen nach 1970? Vor dem Jahr 1970 hat die Bevölkerung in Deutschland durch eine nationale Masernwelle einen natürlichen Impfschutz aufgebaut.

Im Anschluss bekamen immer mehr Kinder die Impfung gegen Masern und somit verschwand die natürliche Immunisierung gegen Masern. In der jüngsten Vergangenheit ließen Eltern ihre Kinder aber nicht mehr impfen oder versäumten die zweite Impfung, so kam es zu Impflücken, die immer mehr zum Problem werden.

14 Jähriger an Spätfolgen gestorben

Nach aktuellen Hochrechnungen haben 80 Prozent der 18 bis 29 Jahre alten Deutschen eine Impfung gegen Masern, bei den über 30 Jahre alten Deutschen sind es hingegen nur 50 Prozent. Darum gibt es in dieser Altersgruppe vermehrt Erkrankungen, die auch ungeimpfte Kinder anstecken können. Die Spätfolgen können gravierend sein: Erst kürzlich starb ein 14 Jahre alter Junge an den Spätfolgen von Masern.

Der 14 Jährige hatte sich im Alter von fünf Monaten im Wartezimmer eines Arztes mit Masern infiziert. Babys reagieren auf eine Masernansteckung anders als Erwachsene. Sie zeigen nur einen leichten Ausschlag und haben Fieber. Allerdings kann Jahre später eine Gehirnhautentzündung auftreten, die dann nicht mehr heilbar ist und zum Tode des Betroffenen führt.

Impfschutz muss vor der Schwangerschaft bestehen

Wer nicht genau weiß, ob er im Kinderalter gegen Masern geimpft wurde, sollte einen Blick in seinen Impfpass werfen, dort müssen zwei Impfungen aufgeführt sein. Wer in seinem Impfpass keine Informationen findet oder sein Impfpass aus Kindertagen nicht mehr besitzt, kann die Impfung gegen die unter Umständen tödliche verlaufene Krankheit auffrischen lassen.

Damit schützen erwachsene Frauen auch ihren Nachwuchs, allerdings muss der Impfschutz bereits vor der Schwangerschaft bestehen. Frauen, die mit dem Gedanken spielen, schwanger zu werden, sollten sich rechtzeitig um eine Impfung kümmern. Eine Impfung während der Schwangerschaft ist problematisch, weil es keine Tests darüber gibt, wie das Baby im Mutterleib diese Impfung verträgt.

50 Prozent nicht ausreichend geimpft

Aber auch Männer sollten einen Blick in ihr Impfbuch werfen. Wenn sie nicht geimpft sind, tragen sie dazu bei, dass sich Masern weiter verbreiten können. Babys können hingegen erst ab dem 10. Monat gegen Masern geimpft werden. Aber in der Regel haben Kinder in dem ersten Lebensjahr den Nestschutz. Geimpfte Mütter geben den Schutz durch das Aufwachsen im Mutterleib und durch die Muttermilch weiter.

Allerdings sind 50 Prozent der 19 bis 39 Jahre alten Deutschen nicht ausreichend geimpft. 20 bis 30 Prozent der Deutschen in dieser Altersgruppe haben gar keine Masernimpfung oder nur eine der beiden erforderlichen Impfungen.

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