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Krankheiten

Hautkrebsscreening: Einige Krankenkassen übernehmen auch Kosten für unter 35 Jährige

von redaktion Posted on 04.06.2013 18:04

Die Krankenkassen bezahlen für Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahr das Hautkrebsscreening. Da aber pro Jahr auch etwa 2500 Menschen unter 35 Jahren am Hautkrebs erkranken, übernehmen einige Krankenkassen auch für diese Versicherten die Kosten.

Hautkrebs gehört zu den häufigsten Krebsformen in Deutschland. Nicht umsonst bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen alle 2 Jahre für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr das Hautkrebsscreening. Doch auch schon jüngere Menschen erkranken am gefährlichen schwarzen Hautkrebs, daher zahlen auch einige Krankenkassen das Hautkrebsscreening für unter 35 Jahre alte Versicherte.

2500 Hautkrebsdiagnosen pro Jahr für unter 35 Jährige

Das teilte jetzt der Deutsche Bundesverband der Dermatologen in einer aktuellen Mitteilung mit. Versicherte ab einem Alter von 35 Jahren haben generell Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse alle zwei Jahre die Kosten für das Screening übernimmt. Versicherte unter 35 Jahren sollten sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob sie die Kosten trägt.

Aktuelle Zahlen sprechen dafür, dass auch junge Leute diese Vorsorge bezahlt bekommen sollten. So erkranken pro Jahr etwa 2500 Menschen unter 35 Jahren am gefährlichen schwarzen Hautkrebs. Allerdings können sich Patienten auch regelmäßig selbst untersuchen.

234.000 neue Fälle jährlich

Patienten sollten sich dabei folgende Fragen stellen: Hat mein Muttermal eine asymmetrische Form? Ist es an seinen Rändern zackig uneben und rau? Ist die Farbgebung des Muttermals unterschiedlich? Also an einigen Stellen heller und an anderen dunkler? Ist das Muttermal größer als fünf Millimeter? Hat es sich in letzter Zeit verändert.

Sollten sie hier einmal oder öfters mit „ja“ antworten, sollten sie ihren Hautarzt aufsuchen. Denn dies können Anzeichen für Hautkrebs sein. In Deutschland erkranken pro Jahr etwa 234.000 Menschen neu an Hautkrebs. Experten machen dafür in erster Linie UV- bedingte Hautschäden, die besonders in der Kindheit und Jugend erworben worden, verantwortlich.

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