Ab dem 01. Januar 2014 verliert die Krankenversicherungskarte ihre Gültigkeit, dann zählt nur noch die elektronische Gesundheitskarte. Wer bis dahin noch keine neue Karte hat kann sich aber trotzdem behandeln lassen, muss aber binnen 2 Wochen beweisen, dass er Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist, sonst wird’s teuer.
Wer die elektronische Gesundheitskarte noch nicht sein eigen nennt sollte sich sputen, denn zum Ende dieses Jahres verliert die herkömmliche Krankenversicherungskarte ihre Gültigkeit, unabhängig von ihrer Laufzeit. Zwar können Versicherte auch ohne elektronische Gesundheitskarte behandelt werden, aber das könnte teuer werden.
Bis zum heutigen Tage haben die gesetzlichen Krankenkassen etwa 95 Prozent ihrer Versicherten mit der neuen Karte ausgestattet. Daher ist es verständlich das die alte Karte zum Jahresende ihre Gültigkeit verliert. Auf diesen Termin haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt.
Einführung bereits 2007 beschlossen
Zwar dürfen die Ärzte die Versicherten auch im kommenden Jahr nur unter bestimmten Voraussetzungen abweisen, erbringt der Versicherte aber keinen Beweis über seine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, ist der Arzt berechtigt die Behandlung privat abzurechnen.
Zwar wurde die elektronische Gesundheitskarte bereits im Jahr 2007 eingeführt, doch durch politische Entscheidungen wurde die Einführung immer wieder verschoben. Vor zwei Jahren begannen die Krankenkassen dann mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte.
Im Ausland behandeln lassen
Natürlich bringt die neue Karte auch Veränderung mit sich. Die sichtbarste Veränderung ist das Foto auf der Vorderseite der Karte, das Foto des Versicherten soll vor Missbrauch schützen. Aber auch auf der Rückseite hat sich etwas verändert. Hier können die Krankenkassen die Europäische Krankenversicherungskarte aufdrucken lassen.
Dadurch können sich die Versicherten im europäischen Ausland unbürokratisch behandeln lassen. Zudem werden auf der neuen Karte die persönlichen Daten des Versicherten gespeichert (Name, Adresse, Geschlecht, Geburtstag und Krankenversicherungsnummer).
Medizinische Daten können gespeichert werden
In naher Zukunft soll die Karte auch medizinische Daten speichern können wie Bereitschaft zur Organspende oder Dokumentation zu Medikamenten. Dies ist allerdings freiwillig.
Doch nicht alle müssen auf die neue Karte umsteigen, Personen unter 15 Jahren und Pflegebedürftige sind von der neuen Regelung ausgenommen.
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