In wenigen Wochen ist es soweit, die elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht. Sämtliche Klagen gegen die elektronische Gesundheitskarte worden abgewiesen. Somit ist eine alternative Versicherungsbescheinigung seitens der Krankenkassen nicht möglich. Allerdings ist die alte Karte noch weit bis ins nächste Jahr gültig, aber verlassen sollte man sich nicht darauf.
Tuberkulose: keine Hinweise auf weitere Erkrankungen in Brandenburg
Nach dem im Osten Brandenburg gleich mehrere Menschen an Tuberkulose erkrankt waren, gibt es derzeitig keine Hinweise auf weitere Erkrankungen. Dennoch werden die Menschen immer wieder untersucht, die mit den Infizierten in Kontakt standen. Tuberkulose ist hoch ansteckend und befällt meist Menschen mit einem geschwächten Immunsystem.
Fünflinge: Klinikum Münster unterstützt Eltern mit einer Windelspende
Eine Seltenheit gab es in der Uniklinik Münster zu bestaunen. Hier brachte eine 26 Jahre alte Frau Fünflinge zur Welt. Alle fünf Mädchen sind wohlauf. Um die Eltern etwas zu unterstützen übernimmt die Klinik im ersten Jahr die Kosten für sämtliche Windeln der fünf kleinen Mädchen.
Urteil: Berufsverbot gegen einen Apotheker wegen Säureangriff
Ein Bonner Apotheker war die Approbation und Betriebserlaubnis wegen eines Säureangriffs entzogen worden. Gegen dieses Urteil klagte der Apotheker nun. Doch die Klage wurde abgelehnt, weil dem Mann die Eignung fehle, den Beruf des Apothekers auszuüben. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Ärztefehler: Erhält Patientin 1,5 Millionen Euro Schmerzensgeld?
In einem jahrelang andauernden Verfahren um Schmerzensgeld nach einem Ärztefehler, hat das Gericht jetzt einen Vorschlag für einen Vergleich über 1,5 Millionen Euro angeboten. In erster Instanz wurden der Klägerin, die heute hilfebedürftig ist, 430.000 Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 16.000 Euro zugesprochen. Dagegen legte das Krankenhaus aber Berufung ein.