Ein Schönheitschirurg muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge für über fünf Jahre ins Gefängnis. Das urteilte der Bundesgerichtshof am Dienstag dieser Woche. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Der Arzt hatte in allen Prozessen jegliche Schuld von sich gewiesen.
Ein Schönheitschirurg wurde jetzt von einem Gericht für schuldig befunden für den Tod einer Patientin verantwortlich gewesen zu sein und muss dafür jetzt mehrere Jahre hinter Gittern. Das Befand der Bundesgerichtshof. Das Urteil ist in der Zwischenzeit auch schon rechtskräftig.
Keinen Anästhesisten hinzugezogen
Nach acht Jahren nach dem Tod der Patientin muss ein Schönheitschirurg aus der deutschen Bundeshauptstadt Berlin für maximal fünfeinhalb Jahre hinter Gittern. Der Mediziner wurde von dem Bundesgerichtshof wegen Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig befunden. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Dienstag der laufenden Woche mit.
Die Patientin im Alter von 49 Jahren starb im März des Jahres 2006 bei einer Bauchstraffung in der Tagesklinik des Chirurgen als Komplikationen auftraten. Der verurteilte Mediziner hatte für die Operation keinen Anästhesisten hinzugezogen.
Revision abgelehnt
Zudem erlitt die Patientin einen Herzstillstand und anstatt die Frau sofort in eine Klinik bringen zu lassen, lies er die Frau erst Stunden später in ein Krankenhaus einweisen. Der Mediziner hatte in allen drei Prozessen die Schuld von sich gewiesen. Zwei Urteile des Landgerichts hatte der Bundesgerichtshof seinerseits aufgehoben.
Das dritte Urteil vom August des letzten Jahres hatte nun auch Bestand vor dem Bundesgerichtshof. Zudem verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Mediziners als unbegründet. Somit muss der Arzt nun seine Haftstrafe antreten.
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