Wegen mangelhafter Brustimplantate steh das französische Unternehmen PIP ab dem heutigen Dienstag vor dem Landgericht Karlsruhe. Die ist der erste derartige Fall in Deutschland.
Vor einiger Zeit sind fehlerhafter Brustimplantate eines französischen Herstellers in die Kritik geraten. Nun wird eine erste Klage auch vor einem deutschen Gericht verhandelt.
Das Landgericht der Stadt Karlsruhe verhandelt am Dienstag der laufenden Woche über die Schadenersatzklage einer weiblichen Person, die ein Brustimplantat mit mangelhaftem Billig-Silikon bekommen hatte.
Erste Klage dieser Art in Deutschland
Die Frau im Alter von 40 Jahren hatte sich vor ziemlich genau fünf Jahren Implantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) einsetzen lassen. Nach aktuellen Angaben der zuständigen Anwälte ist es die erste derartige Klage hierzulande.
Das französische Unternehmen PIP hatte mehrere Jahre lang Brustimplantate verkauft, die mit nicht dafür zugelassenem Industriesilikon aufgefüllt waren.