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Beschneidungsverbot: Europäische Rabbiner entrüstet über Urteil

von redaktion Posted on 13.07.2012 10:2215.08.2012 11:00

Nach dem aktuellen Urteil eines Kölner Gerichtes, zeigten sich die Europäischen Rabbiner entrüstet über das Verbot der Beschneidungen. Sie bezeichneten das Urteil als größten Angriff auf das jüdische Leben in Deutschland seit dem Holocaust.

Ein Urteil eines Kölner Gerichtes sorgt offensichtlich für Unmut bei dem Verband der Europäischen Rabbiner. Das Gericht hatte in einem aktuellen Urteil religiöse Beschneidungen untersagt. Allerdings kommt jetzt ein Kompromissvorschlag von den Grünen, sie planen ein Gesetz, das religiöse Beschneidungen im Detail regeln soll.

Rechtssicherheit geben

So wollen die Grünen nach der Sommerpause mit Experten und Verbänden diskutieren, ob es eine Möglichkeit gibt, dieses Problem per Gesetz zu regeln und den Juden und Muslimen in Deutschland Rechtssicherheit zu geben, so die Fraktionschefin der Grünen, Renate Künast, in einem aktuellen Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“.

Das neue Gesetz soll dabei drei Grundprinzipien beinhalten. Zum einen die Unversehrtheit des Kindes, zum zweiten das elterliche Sorgerecht und zum letzten die Religionsfreiheit. Das Kölner Gericht hatte in jüngster Vergangenheit geurteilt, dass die Entfernung der Vorhaut bei Jungen aus religiösen Gründen Körperverletzung darstellt und damit strafbar sei.

Keine Zukunft für Juden in Deutschland

Von der Konferenz der Europäischen Rabbiner wird das aktuelle Gerichtsurteil als größter Angriff auf das jüdische Leben in Deutschland seit dem Holocaust bewertet. So würde ein Verbot der Beschneidung die Existenz der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland in Frage stellen, so der zuständige Präsident des Verbandes, der Moskauer Rabbiner Pinchas Goldschmidt, am Donnerstag dieser Woche.

Außerdem sieht der Präsident keine Zukunft für die Juden in Deutschland, sollte das Urteil weiter aufrechterhalten bleiben. Allerdings hegte er auch die Hoffnung, dass die Beschneidungen aus religiösen Gründen gesetzlich geregelt werden.

Bund mit Gott

Die erste Beschneidung wurde etwa 1800 bis 1600 vor Christus durchgeführt. Die Juden sollen diese Praktik dann ungefähr 600 vor Christus übernommen haben. Danach wurde die Beschneidung von Neugeborenen (auch Brit Mila genannt) zur Pflicht. Die Beschneidung findet am achten Tag nach der Geburt statt.

Die Beschneidung gilt zur Vorsorge, um Geschlechtskrankheiten, die über die Schleimheute übertragen werden weitestgehend zu vermeiden. Zudem wird die Bescheidung im Judentum als Eintritt in den Bund mit Gott angesehen.

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