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PIP- Skandal: Weitere Schadensersatzklagen gegen den TÜV- Rheinland

von redaktion Posted on 02.12.2013 07:37

Im Zuge des PIP- Skandals sollen nun weitere Schadensersatzanforderungen auf den TÜV- Rheinland zukommen. Das berichtet der „Spiegel“. Dabei soll es um einen Streitwert von ungefähr 30 Millionen Euro gehen.

Das französische Unternehmen PIP hatte über mehrere Jahre hinweg billiges Industrie- Silikon anstelle des zugelassenen höherwertigen Silikons für Brustimplantate benutzt und somit den Betrug bei den regelmäßigen TÜV- Prüfungen verschleiert. Mediziner haben das Silikon weltweit vermutlich hunderttausenden Frauen eingesetzt. Hierzulande sollen es etwa 5000 Frauen gewesen sein.

Einem aktuellen Bericht des „Spiegel“ zufolge soll es nun neue Schadensersatzklagen gegen den TÜV- Rheinland geben. Es soll um Forderungen in dreistelliger Millionenhöhe gehen. Neben der gesetzlichen Krankenkasse AOK Bayern und tausenden Frauen aus Frankreich und Deutschland wollten auch die Sozialkassen in Frankreich eine Klage einreichen.

Streitwert von 30 Millionen Euro

Das berichtet der „Spiegel“. Bei den Sozialkassen soll es um einen Streitwert von 30 Millionen Euro gehen, wie es in dem Bericht weiter heißt. Dem Bericht zufolge wollen die Kläger den TÜV- Rheinland in Regress nehmen, weil er den Hersteller des Silikons, PIP, nicht ausreichend kontrolliert hatte. In einem ersten Verfahren, Mitte November, hatte ein Gericht aus Frankreich 1600 Frauen Schadensersatz zugesprochen.

In Deutschland führt die Krankenkasse AOK in der bayrischen Stadt Nürnberg derzeitig eine Art Musterprozess gegen den TÜV Rheinland. In dem Verfahren in Nürnberg, verlangt die Krankenkasse die Erstattung der Behandlungskosten, die die Krankenkasse für den Austausch der Brustimplantate bei 30 Frauen bezahlen musste.

TÜV weist weiterhin Schuld von sich

Die Anwälte der Krankenkasse haben in der Zwischenzeit zehntausende Seiten von betriebsinternen Dokumenten der PIP durchgearbeitet, so das Nachrichtenmagazin in seinem Bericht. Die Anwälte kamen zu dem Ergebnis, dass dem TÜV bei PIP Abweichungen von der Norm hätten auffallen müssen.

Allerdings habe das deutsche Unternehmen keine Konsequenzen darauf gezogen. Der TÜV- Rheinland weist aber weiterhin alle Forderungen von sich und erklärt hartnäckig, dass er von dem französischen Unternehmen getäuscht wurde.

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