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Billig- Brustimplantate: Nürnberger Gericht weist Klage ab

von redaktion Posted on 09.10.2013 07:46

Der weltweite Skandal um fehlerhafte Brustimplantate hat vor einiger Zeit auch ganz Deutschland erschüttert. Mittlerweile müssen sich auch viele Gerichte in Deutschland mit dem Skandal auseinandersetzen, doch nicht immer gehen die Urteile der Gerichte zu Gunsten der Geschädigten aus.

Nürnberger Gericht weist Klage ab

Eine Klägerin hatte vor dem Nürnberger Landgericht auf Schmerzensgeld geklagt. Der Richter wies diese Klage jedoch ab. Der Frau waren Implantate der französischen Firma Poly Implantat Prothese (PIP) eingesetzt wurden. Für dieses Inplantate hatte der TÜV- Rheinland dem in der Zwischenzeit insolventen Hersteller aus Frankreich ein Zertifikat erteilt.

Aus diesem Grund forderte die Klägerin vom TÜV- Rheinland Schadenersatz in Höhe von mindestens 40.000 Euro. Die Frau sei allerdings nicht von dem TÜV- Rheinland verletzt worden, wie das süddeutsche Gericht in seinem Urteil betonte. Die Implantate wurden der Frau nach Aufdeckung des weltweiten Skandals wieder entfernt.

5000 Frauen in hierzulande betroffen

Das Unternehmen aus Frankreich hatte über diverse Jahre hinweg Brustimplantate mit billigem Industriesilikon vertrieben. Als sich die Hinweise auf erhöhte Reißanfälligkeit immer weiter verdichteten kam der Skandal ans Tageslicht. In Deutschland sind mindestens 5000 Frauen von dem Skandal betroffen. Der TÜV- Rheinland sollte zum damaligen Zeitpunkt die Qualität der Implantate überprüfen.

Wie das Nürnberger Landgericht in seiner Urteilsbegründung betonte, waren unangekündigte Kontrollen beim Hersteller nicht verpflichtend gewesen. Das Urteil ist bis heute allerdings noch nicht rechtskräftig.

In einem aktuellen Verfahren hat die süddeutsche Krankenkasse AOK Bayern den TÜV Rheinland auf mindestens 50.000 Euro Schadensersatz verklagt. Diese Summe spiegelt die Kosten wieder, die die gesetzliche Krankenkasse übernehmen musste, um die Implantate der 27 AOK- Versicherten wieder entfernen zu lassen.

Weitere Klage in Frankreich

Ein Verhandlungstermin für diesen Fall steht bis heute allerdings noch vollkommen offen. Auch eine weitere Zivilklage gegen das deutsche Unternehmen im weltweiten Skandal um die Billig- Brustimplantate des Herstellers PIP steht bis zum heutigen Tage noch offen. Laut dem französischen Gericht in der Stadt Toulon soll das Urteil am 14. November des laufenden Jahres fallen.

Vor dem französischen Gericht haben betroffene Frauen und Händler den TÜV- Rheinland auf mindestens 50 Millionen Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt.

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