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Baden- Württemberg: Gesetzlich Versicherte müssen länger auf einen Arzttermin warten

von redaktion Posted on 08.09.2012 15:06

Auch im Bundesland Baden- Württemberg müssen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung länger auf einen Facharzttermin warten als die Mitglieder der privaten Krankenversicherung. Das ergab eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Grünen.

Schon des Öfteren wurde verglichen, ob gesetzliche Versicherte länger auf einen Facharzttermin warten müssen als die Mitglieder der privaten Krankenversicherung. Bis jetzt war es immer so, das gesetzlich Versicherte mehr Geduld mitbringen mussten. Dieses Bild hat sich auch nicht bei der jüngsten Umfrage geändert, die sich aber auf das Bundesland Baden- Württemberg bezieht.

490 Arztpraxen untersucht

Demnach müssen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu 16 Tage auf einen Facharzttermin warten. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage, die von der Grünen- Bundestagsabgeordneten Biggi Bender in Auftrag gegeben wurde.

Für die Umfrage wurden 490 Arztpraxen innerhalb kürzester Zeit zwei Mal angerufen. Einmal gab sich der Anrufer als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung und einmal als Privatpatient aus. Untersucht wurden dabei zehn große Regionen in dem Bundesland Baden- Württemberg. Konsultiert wurden dabei sieben unterschiedliche Facharztgruppen.

Wartezeit von 21 Tagen

Die durchschnittliche Wartezeit betrug dabei 16 Tage. Dennoch gab es klare Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen. In Friedrichshafen, Ravensburg und Umgebung bekamen die Mitglieder der privaten Krankenversicherung am schnellsten einen Termin. Hier mussten die gesetzlich Versicherten teilweise bis zu 21 Tage auf einen Termin warten.

Im Großraum Stuttgart betrug die Wartezeit für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen nur 13 Tage. Am schnellsten bekamen die gesetzlich Versicherten allerdings einen Termin in Ulm, Tübingen und Reutlingen. Hier betrug die Wartezeit nur 11 Tage. Die absolute Wartezeit betrug für gesetzlich Versicherte 28 Tage und für Mitglieder der privaten Krankenversicherung 12 Tage.

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