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Gesetzesentwurf Sterbehilfe erhält grünes Licht im Bundeskabinett

von redaktion Posted on 30.08.2012 15:31

Das neue Gesetz zur Sterbehilfe hat die erste Hürde genommen und wurde vom Bundeskabinett genehmigt. Demnach soll kommerzielle Sterbehilfe in Zukunft mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Die Begleitung zur Sterbehilfe soll allerdings straffrei bleiben.

Sterbehilfe in Deutschland ist nicht erst seit gestern ein heiß diskutiertes Thema. Sterbehilfe soll als Geschäft in Zukunft strikt verboten werden. Die Begleitung von Angehörigen zum Sterbehelfer soll allerdings nicht unter Strafrecht gestellt werden, wie es Mittwoch der laufenden Woche hieß.

Bundeskabinett gibt grünes Licht

Der aktuelle Entwurf der Justizministerin Sabine Leitheusser- Schnarrenberger erhielt am gestrigen Mittwoch grünes Licht im Bundeskabinett. Sollte das aktuelle Gesetz beschlossen werden, droht bei gewerbsmäßiger Sterbehilfe eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren. Die Ministerin verteidigte das umstrittene Gesetz: Das neue Gesetz stelle nur das unter Strafe, was bislang nicht strafbar war.

Ehepartner oder jahrelange Lebensgefährten, die ihren Partner auf dem Weg zum gewerbsmäßigen Sterbehelfer begleiten, sollen allerdings nicht als Gehilfe kriminalisiert werden, betonte die FDP- Politikerin weiter. Entscheidend sind viel mehr Gewinnabsichten und wiederholtes Handeln, wie es in dem Gesetzesentwurf heißt.

Deutsche Hospiz Stiftung warnt vor gefährlichen Freiräumen

Dies kann zum Beispiel in Form von Gewähren, Verschaffen oder Vermitteln einer Gelegenheit zur Selbsttötung stattfinden. Bereits im März dieses Jahres hatte sich die Bundesregierung darauf geeinigt, eine Grundsatzvereinbarung umzusetzen. Damit wurde Sterbehilfe erstmals zum Teil unter Strafe gestellt und auch nicht für bestimmte Berufsgruppen wie Mediziner legalisiert, so die Ministerin.

Nach Bekanntwerden des neuen Gesetzes hatte es viel Kritik von Politik, Kirchen und Ärzten gehagelt. Nach dem neuem Entwurf wird keine Tat straffrei sein, die bisher strafbar war. Auch bleibe die Tötung auf Verlangen strafbar, so der Regierungssprecher Steffen Seibert. Dennoch warnte die Deutsche Hospiz- Stiftung vor gefährlichen Freiräumen.

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