Zum ersten Mal nach dem Bekanntwerden des Organspenderskandals im Jahr 2012 nehmen die Spenderzahlen wieder zu. Das lässt Patienten, die auf ein Organ warten, wieder hoffen. Im ersten Quartal von Jänner bis März dieses Jahres konnte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) 242 Spender von Herz, Leber, Niere und andere Organe verzeichnen. Das sind 38 Spenden mehr, als wie im Vorjahr.
Kurz vor der Enthüllung des Skandals um die Manipulationen bei der Vergabe von Lebern im Jahr 2012 gab es noch 281 Spender. Damit war die Anzahl um einiges höher, aber man kann wieder auf eine Besserung der Situation hoffen, dass Menschen sich öfter als Spender eintragen lassen. „Auch in den Angehörigengesprächen gibt es nach einem vorübergehenden Rückgang wieder mehr Zustimmung zur Organspende“, sagte Axel Rahmel, medizinischer Vorstand der Stiftung.
Bundesweit wurde eine Stabilisierung bemerkt. 2013 gab es 876 Spender und 2014 864. Dennoch darf nicht von einer positiven Trendwende in Deutschland gesprochen werden. Laut Eurotransplant warten rund 10.600 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan. In Österreich stehen rund 890 Patienten auf der Warteliste.
Auch in Österreich kann man einen Anstieg bzw. Stabilisierung erkennen. 2012 gab es 190 tote Spender und 65 Lebendspender. Im Jahr 2013 hingegen gab es 187 verstorbene Spender und 76 Spender, die sich einer Lebendspende unterzogen.
Rechtslage in Österreich und Deutschland
In Österreich sind Organspenden und Transplantationen gesetzlich geregelt. Die sogenannte Widerspruchslösung, erlaubt es Ärzten verstorbenen Patienten einzelne Organe oder Gewebe, zu entnehmen. Gibt es aber eine Erklärung des Patienten oder des gesetzlichen Vertreters, dass eine Organspende abgelehnt wird, dann darf diese auch nicht durchgeführt werden.
In Deutschland gibt es seit 1997 ein deutsches Transplantationsgesetz, das im Mai 2012 geändert wurde. „Das Gesetz sieht eine strikte organisatorische und personelle Trennung der Bereiche Organ- und Gewebespende und Vermittlung und Transplantation vor und legt damit Zuständigkeiten eindeutig fest“, so das Bundesministerium für Gesundheit auf ihrer Homepage. Damit ist geregelt, dass für Organ- und Gewebespenden die DSO zuständig und verantwortlich ist.
Für die Vermittlung hingegen Eurotransplant. Es darf nur dann ein Organ entnommen werden, wenn zwei unabhängige Ärzte den Hirntod feststellen. In Deutschland gibt es Organspendeausweise, die den eigenen Willen für oder gegen eine Spende verbindlich festhält. Damit wird auch den Angehörigen im Falle die schwierige Entscheidung abgenommen. Mit dem Spenderausweis kann man die Spende auch auf einzelne Organe oder Gewebe beschränken oder auch ausschließen.
„Entscheidungslösung“ in Deutschland
In Deutschland wird jede krankenversicherte Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, von der zuständigen Krankenkasse mehrfach angeschrieben und zu einer Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende aufgefordert. Um die Daten auch ordnungsgemäß zu dokumentieren, stellen Versicherungsunternehmen auch kostenlose Spenderausweise zur Verfügung.
Was meinen Sie?