In wenigen Wochen ist es soweit, die elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht. Sämtliche Klagen gegen die elektronische Gesundheitskarte worden abgewiesen. Somit ist eine alternative Versicherungsbescheinigung seitens der Krankenkassen nicht möglich. Allerdings ist die alte Karte noch weit bis ins nächste Jahr gültig, aber verlassen sollte man sich nicht darauf.
Elektronische Gesundheitskarte ist ein voller Erfolg
Trotz anhaltender Kritik ist die elektronische Gesundheitskarte ein voller Erfolg. Nur wenige Versicherte müssen ihre Karte noch tauschen. Zu diesem Zweck hat die Techniker Krankenkasse ein erneutes Erinnerungsschreiben verschickt. Allerdings soll es jetzt auch eine Übergangsregelung für die alten Karten bis September 2014 geben. Doch Krankenkassen waren vor dieser Option.
Elektronische Gesundheitskarte wird ab kommenden Jahr Pflicht
Ab dem 01. Januar des kommenden Jahres ist die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte verpflichtend. Das entschied das Berliner Sozialgericht in einem Eilverfahren und wies somit die datenschutzrechtlichen Bedenken des Klägers zurück. Somit besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines anderweitigen Versicherungsnachweises.
Elektronische Gesundheitskarte ab kommenden Jahr endgültig für alle verpflichtend
Nun ist es endgültig, jeder gesetzlich Versicherte muss die elektronische Gesundheitskarte akzeptieren. Dass hatten zwei Sozialgerichte in Berlin und Düsseldorf bestätigt. Zudem hatte das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2006 grünes Licht für die neue Karte gegeben.
Elektronische Gesundheitskarte wird 2014 Pflicht
Ab dem 01. Januar 2014 verliert die Krankenversicherungskarte ihre Gültigkeit, dann zählt nur noch die elektronische Gesundheitskarte. Wer bis dahin noch keine neue Karte hat kann sich aber trotzdem behandeln lassen, muss aber binnen 2 Wochen beweisen, dass er Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist, sonst wird’s teuer.