Private Krankenversicherungen müssen einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft gewähren und dass auch ohne erneute Gesundheitsprüfung, zumindest wenn der neue Tarif die gleichen Leistungen beinhaltet.
Private Krankenversicherungen müssen einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft gewähren und dass auch ohne erneute Gesundheitsprüfung, zumindest wenn der neue Tarif die gleichen Leistungen beinhaltet.