Der erste Schritt zur Abschaffung der Studiengebühren im Bundesland Bayern ist getan. Der Bayrische Verfassungsgerichtshof hat ein Volksbegehren der Freien Wähler als zulässig erklärt. Einige Unis nahmen das Urteil allerdings mit großer Sorge auf.
Der erste Schritt zur Abschaffung der Studiengebühren im Bundesland Bayern ist getan. Der Bayrische Verfassungsgerichtshof hat ein Volksbegehren der Freien Wähler als zulässig erklärt. Einige Unis nahmen das Urteil allerdings mit großer Sorge auf.