Die Praxisgebühr kann nicht als Sonderausgabe auf der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden, das entschied ein deutsches Gericht in einem aktuellen Verfahren.
Die Praxisgebühr kann nicht als Sonderausgabe auf der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden, das entschied ein deutsches Gericht in einem aktuellen Verfahren.