Eine Klinik muss nicht dafür haften, wenn eine Patientin trotz Sterilisation ein weiteres Mal schwanger wird, allerdings muss die Patientin über das Restschwangerschaftsrisiko von…
Urteil: Gesetzliche Krankenkassen müssen nur in Ausnahmefällen Sterilisation bezahlen
Eine Sterilisation müssen die gesetzlichen Krankenkassen auch weiterhin nur in Einzelfällen bezahlen. So das Urteil des Landessozialgerichtes in Celle.