Das neue Gesetz zur Sterbehilfe hat die erste Hürde genommen und wurde vom Bundeskabinett genehmigt. Demnach soll kommerzielle Sterbehilfe in Zukunft mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Die Begleitung zur Sterbehilfe soll allerdings straffrei bleiben.
Sterbehilfe: Straßburger Gericht fällt kein Grundsatzurteil zur Sterbehilfe
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied erneut nicht, ob der deutsche Staat aktive Sterbehilfe zulassen müsse. Das Gericht rügte nur die deutsche Justiz. Ein Braunschweiger hatte im Namen seiner Frau geklagt und einen Teilerfolg errungen.