Entstehen Kinder aus dem Sperma einer Samenbank, haben sie keinen Anspruch auf Unterhalt des Vaters bzw. auf Unterhaltsleistungen durch den deutschen Staat. Das entschied das Leipziger Bundesverwaltungsgericht.
Entstehen Kinder aus dem Sperma einer Samenbank, haben sie keinen Anspruch auf Unterhalt des Vaters bzw. auf Unterhaltsleistungen durch den deutschen Staat. Das entschied das Leipziger Bundesverwaltungsgericht.