Treten nach einer Tätowierung Hautkrankheiten auf, ist dafür nicht der Tätowierer verantwortlich zu machen. Das entschied das Landgericht Coburg jetzt in einem aktuellen Urteil.
Treten nach einer Tätowierung Hautkrankheiten auf, ist dafür nicht der Tätowierer verantwortlich zu machen. Das entschied das Landgericht Coburg jetzt in einem aktuellen Urteil.