Die Beschneidung des vier Jahre alten Jungen, die zu dem umstrittenen Kölner Urteil führte, war wohl doch brisanter als angenommen. So kam der junge zwei Tage später mit Nachblutungen erneut in die Notaufnahme des Krankenhauses. Trotz alledem beharrt die Rabbinerkonferenz weiter auf ihr Recht der Beschneidung.