Die freiberuflichen Hebammen erhalten von den gesetzlichen Krankenkassen Ausgleichszahlungen. Eine Honorarerhöhung von 10 Prozent lehnten die Hebammen allerdings ab. Sie fordern eine mindestens 30 Prozentige Erhöhung ihrer Honorare. Über diese Forderung soll nun eine Schiedsstelle entscheiden.