Bewerberinnen für den Polizeivollzugsdienst müssen hohen gesundheitlichen Anforderungen entsprechen. Doch beeinträchtigen künstliche Brüste die gesundheitliche Eignung? Das Verwaltungsgericht verneint diese Frage. Eine Bewerberin hatte geklagt, weil ihre Bewerbung aufgrund ihrer Brustimplantate abgelehnt wurde.