Ist eine Operation fehlerhaft und der Patient gibt sich in die Hände eines anderen Arztes, muss das Krankenhaus auch für Komplikationen der zweiten Operation haften, dass entschied jetzt der Bundesgerichtshof.
Ist eine Operation fehlerhaft und der Patient gibt sich in die Hände eines anderen Arztes, muss das Krankenhaus auch für Komplikationen der zweiten Operation haften, dass entschied jetzt der Bundesgerichtshof.