Ein Schönheitschirurg muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge für über fünf Jahre ins Gefängnis. Das urteilte der Bundesgerichtshof am Dienstag dieser Woche.
Ein Schönheitschirurg muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge für über fünf Jahre ins Gefängnis. Das urteilte der Bundesgerichtshof am Dienstag dieser Woche.