Ein Bonner Apotheker war die Approbation und Betriebserlaubnis wegen eines Säureangriffs entzogen worden. Gegen dieses Urteil klagte der Apotheker nun. Doch die Klage wurde abgelehnt, weil dem Mann die Eignung fehle, den Beruf des Apothekers auszuüben. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.