Neun Millionen PKV- Kunden
Verbraucherschützer geben immer wieder Tipps zum Tarifwechsel. Aus gutem Grund, denn Privatversicherte haben oft Probleme bei einem Wechsel in einen anderen Tarif. Wir erklären Ihnen welche Rechte sie als PKV- Versicherter haben.
Derzeitig gibt es in Deutschland gut neun Millionen privat Versicherte. Noch immer locken die privaten Krankenversicherungen mit besseren Leistungen als bei der gesetzlichen Krankenversicherung und das zu günstigeren Preisen. Doch die Realität sieht anders aus: Hohe Beiträge für ältere Versicherte und ein undurchsichtiger Tarifdschungel.
Tarifwechsel um Prämien zu senken
Um den steigenden Beiträgen aus dem Weg zu gehen, können Versicherte der PKV in einen anderen Tarif wechseln. Doch oftmals gibt es dabei Probleme. Dabei ist es die Pflicht der privaten Krankenversicherungen ihren Versicherten einen Tarifwechsel zu gewähren.
Doch viele Versicherungen wehren sich gegen einen Tarifwechsel ihrer Kunden. Daher sollten die Versicherten darauf bestehen, dass sie ein persönliches Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. In dem Gespräch sollte der Kunde kritisch nachfragen und sich immer mehrere Tarife vorschlagen lassen.
Fragen nach Gesundheit erlaubt
So können sie sich Versicherte auch einen Überblick verschaffen, welche Tarife es mit welchen Leistungen und zu welchen Prämien gibt. Zudem sollte auch darauf geachtet werden, dass der Wechselwillige am Ende des Gesprächs das gesetzlich vorgeschriebene Beratungsprotoll erhält, welches den Inhalt des Gespräches wiedergibt.
Aber auch der Versicherer hat Recht und darf zum Beispiel nach der Gesundheit fragen und der Wechselwillige muss diese Fragen auch beantworten. Allerdings ist eine erneute Gesundheitsprüfung nur dann fällig, wenn der Versicherte in einen Tarif mit besseren Leistungen wechselt. Verzichtet der Versicherte im Nachhinein auf die zusätzlichen Leistungen, muss er auch keinen Risikoaufschlag mehr zahlen, der aufgrund der zusätzlichen Leistungen erhoben wurde.
Wechsel in den Standarttarif
Zudem können Mitglieder der privaten Krankenversicherung ihre Beiträge auch senken, in dem sie ab einem bestimmten Alter in den Standarttarif der privaten Krankenversicherung wechseln. Dieser orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und darf auch den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Krankenzusatzversicherung zu einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung.
Eine weitere Möglichkeit die Kosten zu senken, ist der Verzicht auf Leistungen, die eigentlich unnötig sind und daher auch gern als Luxusleistungen bezeichnet werden. Zu ihnen gehören Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus und Behandlungen durch einen Heilpraktiker.
Vorsicht bei zu hohem Selbstbehalt
Vorsicht ist auch geboten bei Tarifen mit zu hohem Selbstbehalt. Hat der Versicherte erst einmal eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart, wird man höchstwahrscheinlich später nicht mehr in einen Tarif mit niedrigen Selbstbehalt wechseln können.
Alternativ ist auch ein Wechsel in eine andere private Krankenversicherung möglich, allerdings gehen hier alle Altersrückstellungen verloren, außer man ist im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert.
Christina S.
22.08.2013 14:10Sehr informeller Artikel. Bisher hatte ich immer geglaubt sie dürften mich beim Wechsel in einen Tarif mit weniger Leistungen gar nicht nach dem Gesundheitszustand befragen. Nun weiß ich ja bescheid.
LG