Im nächsten Jahr werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nur sehr moderat steigen, etwa auf dem Niveau der Inflation. Das ergab eine aktuellen Analyse von KVpro.de, die zehn Tarife etwas genauer untersuchten.
Es ist fast jedes Jahr so sicher wie das Amen in der Kirche, die alljährlichen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung. Allerdings fallen sie dieses Mal moderater aus. Ursachen dafür dürften die Unisex- Tarife und der abgesenkte Rechnungszins sein. Das erklärte zumindest KVpro.de. Die Experten ermittelten dies anhand einer Analyse.
Ältere Versicherte haben es schwer
Im Rahmen der Analyse haben sie 10 Tarife analysiert. Bei den meisten Tarifen ändert sich demnach wohl nichts, wie die Experten in ihrem Bericht erklärten. In den restlichen Fällen fallen die Erhöhungen zudem sehr moderat aus. Etwa auf dem Niveau der niedrigen Inflationsrate. Kräftig steigende Selbstbehalte und zweistellige Preissprünge sollen aber die Seltenheit bleiben.
Besonders gravierend sind Beitragserhöhungen für ältere Versicherte der privaten Krankenversicherung, da sie eh schon knapp bei Kasse sind. Ein Wechsel in eine andere private Krankenversicherung fällt für diese Versicherten meistens aus, weil sie sonst ihre Altersrückstellungen verlieren würden.
In den Standardtarif wechseln
Als Alternative können diese Versicherten ihren Tarif bei ihrer Krankenversicherung wechseln, denn dies steht ihnen laut Gesetz zu. Steigen allerdings die Leistungen mit dem neuen Tarif an, hat die private Krankenversicherung ein Recht auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Dann kann es auch noch passieren, dass ein Risikozuschlag hinzukommt.
Allerdings kann der Versicherte auch in den günstigen Standarttarif wechseln, dies hängt wiederum vom Eintritt in die private Krankenversicherung ab. Betroffene sollten sich aber auf keinen Fall von so genannten Billigtarifen ködern lassen. Bei Bedarf sollte ein unabhängiger Berater hinzugezogen werden.
Wechsel in die GKV bedingt möglich
In einigen wenigen Fällen ist auch ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Dafür muss man allerdings zu 90 Prozent der zweiten Arbeitshälfte schon mal in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied gewesen sein.
Wer dies allerdings nicht erfüllt, kann zwar zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung, muss sich dort aber als freiwilliges Mitglied versichern und den Höchstbetrag zahlen. Zudem fallen auch hier die Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherung weg, weshalb sich der Wechsel auch selten rechnet.
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