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Pflegereform: 650.000 profitieren von Pflege- Neuasurichtungs- Gesetz

Der medizinische Dienst der Krankenkassen hat seine erste Begutachtungsstatistik vorgelegt. Seit Anfang dieses Jahres müssen die Begutachtungen binnen von vier Wochen durchgeführt werden, damit der Antragsteller seinen Bescheid binnen von fünf Wochen erhält. Laut medizinischen Dienst wird diese Quote in gut 96 Prozent aller Fälle erfüllt.