Insekten können in manchen Fällen für ordentlichen Ärger sorgen. Das gilt nicht nur für Mücken, sondern auch für Wespen, besonders wenn Wespen ihr Nest auf dem Balkon eines Hauses bauen. Dieses sollte schnell beseitigt werden, die Kosten dafür muss allerdings nicht der Mieter tragen.
Der Eigentümerverband Haus & Grund hat in einem aktuellen Bericht darauf hingewiesen, dass Mieter von ihren Vermietern die Beseitigung von Wespennestern auf dem Balkon verlangen können. Die Beeinträchtigung des Balkons durch diese Insekten und ihr Nest muss in diesem Fall allerdings auf jeden Fall gegeben sein.
Zudem ist dem Vermieter eine angemessene Frist einzuräumen, wenn er das Wespennest vom Balkon des Mieters beseitigen muss. Dennoch muss der Vermieter die Kosten für eine Beseitigung komplett übernehmen und kann die Kosten nicht als Betriebskosten auf die Mieter abwälzen.
Bei großer Gefahr kann der Mieter die Beseitigung beauftragen
In einigen Fällen mit großer Gefahr können Mieter allerdings auch selbst Kammerjäger oder Feuerwehr beauftragen – und müssen den Vermieter nicht einmal über diese Schritte informieren.
Falls die anfallenden Kosten im Verhältnis zur tatsächlichen Gefahr angemessen sind, muss der Vermieter die Rechnung begleichen. Sind die Kosten allerdings unverhältnismäßig, muss der Mieter die Rechnung aus eigener Tasche zahlen.
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