Eine Klinik muss nicht dafür haften, wenn eine Patientin trotz Sterilisation ein weiteres Mal schwanger wird, allerdings muss die Patientin über das Restschwangerschaftsrisiko von einem Arzt aufgeklärt werden, so das Urteil eines Oberlandesgerichtes in Hamm. Das Ehepaar hatte die Klinik auf 10.000 Euro Schmerzensgeld und 300 Euro monatlich Unterhalt geklagt.
Viele Frauen lassen sich, wenn ihr Kinderwunsch erfüllt ist, in einem Krankenhaus sterilisieren, um vorzubeugen, erneut ungewollt schwanger zu werden. Doch was passiert, wenn eine Patientin trotz angeblich erfolgreicher Sterilisation trotzdem schwanger wird. Genau mit diesem Thema hat sich jetzt das Oberlandesgericht Hamm auseinandergesetzt.
Das Gericht entschied allerdings gegen die Patientin und für das Krankenhaus, somit muss das Krankenhaus nicht haften, wenn eine Frau trotz Sterilisation erneut schwanger wird, aber das federführende Gericht knüpfte das aktuelle Urteil auch an eine Bedingung.
Klage auf 10.000 EuroSchmerzensgeld erfolglos
Die Patientin muss vom behandelnden Arzt über das verbleibende Schwangerschaftsrisiko nach der Sterilisation richtig informiert werden, so die Richter in der Urteilsbegründung. Das aktuelle Urteil wurde am Mittwoch der laufenden Woche veröffentlicht und ist in der Zwischenzeit auch schon rechtkräftig, wie auch ein Gerichtssprecher bestätigte.
Damit blieb die Klage auf Schmerzensgeld eines Ehepaares vor dem Oberlandesgericht in Hamm erfolglos. Das Ehepaar hatte auf 10.000 Euro Schadensersatz und 300 Euro monatlich Unterhalt geklagt. (Az. 26 U 112/13)
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