Das Bundeskartellamt hat jetzt eine Vereinbarung zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und dem Apothekerverband Westfalen- Lippe gekippt. Darin war geregelt, dass die Versicherten dieser Krankenkasse die Blutzuckermessstreifen nur bei Apotheken dieses Verbandes erwerben dürfen. Das hielt das Bundeskartellamt für unzulässig.
Das Bundeskartellamt hat eines der wichtigsten Aufgaben in Deutschland, es muss auf den Wettbewerb achten. Dies wollte allerdings auch der Apothekenverband Westfalen- Lippe und schloss mit einer Krankenkasse einen Arzneimittelliefervertrag. Allerdings beruhte der Vertrag auf partnerschaftliche Zusammenarbeit. Das ging dem Bundeskartellamt offensichtlich zu weit.
Informationen müssen diskriminierungsfrei sein
Die Pharmazeuten müssen nun auf diese Klausel verzichten. Die Apotheker hatten sich mit der gesetzlichen Krankenkasse in ihrem Vertrag darauf geeinigt, dass den Apotheken des Verbands Westfalen- Mitte eine zentrale Rolle bei der Versorgung mit Blutzuckerteststreifen zukommt, so der Vertrag.
Sobald gesetzliche Krankenkassen in Deutschland über Bezugsmöglichkeiten von Blutzuckerstreifen informieren, hat dies diskriminierungsfrei zu geschehen, so das Bonner Bundeskartellamt in einer Stellungnahme am Freitag der laufenden Woche. Eine Aufforderung von Medizinern und Versicherten die Blutzuckerteststreifen bei einem bestimmten Anbieter zu erwerben, ist unzulässig, so die Behörde weiter.
Krankenkassen sollen Verträge überprüfen
Es gibt in diesem Bereich keine Rechtfertigung für eine Exklusivität der Apotheken, heißt es von einem Sprecher der Behörde am Freitag weiter. Somit können Diabetiker in Zukunft ihre Blutzuckerstreifen auch in Sanitätshäusern und direkt beim Arzt käuflich erwerben. Die Behörde wies zudem darauf hin, dass andere Krankenkassen prüfen sollten, ob sie ähnliche Verträge hätten.
Allerdings zeigte sich der Apothekerverband Westfalen etwas verwundert über das Verbot des Bundeskartellamtes: Ziel des Vertrages war es nie gewesen, andere vom Wettbewerb auszuschließen, so ein Sprecher des Apothekerverbandes in einer kürzlichen Stellungnahme.
Selbst nicht vom Wettbewerb ausgeschlossen werden
Stattdessen habe man lediglich versucht, selbst nicht vom Wettbewerb ausgeschlossen zu werden, wenn gesetzliche Krankenkassen ihre Versicherten oder Ärzte auffordern ihre Blutzuckerteststreifen nur bei bestimmten Anbietern zu beziehen. Genau dies habe der Apothekerverband aber mit dieser Klausel verhindern wollen.
Von einem Exklusivitätsanspruch zu sprechen ist aus Sicht des Apothekerverbands daher falsch. Die Apotheken werden nun in naher Zukunft mit den gesetzlichen Krankenkassen über eine Modifikation der Regelung verhandeln, um einen fairen Interessenausgleich zu erreichen. Der Verkauf von Blutzuckerteststreifen bringt jährlich eine Summe von 600 Millionen Euro ein.
Glucose- Konzentration bestimmen
Mit den Blutzuckerteststreifen und dem Blutzuckermessgerät wird die Glucose- Konzentration im menschlichen Blut gemessen. Hierzu wird eine Blutprobe venös, arteriell bzw. kapillar entnommen und auf einem Blutzuckerteststreifen aufgebracht. Und dann mit Hilfe des Gerätes untersucht.
Dennoch gibt es immer wieder Meldungen, dass manche Geräte nicht richtig funktionieren und falsche Werte liefern würden. Dies resultiert allerdings meistens aus falscher Handhabung. Wenn zum Beispiel vor der Messung die Hände nicht richtig gewaschen worden und an der Blutentnahmestelle und Zuckerreste hafteten.
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