Die private Krankenversicherung bleibt ein Zankapfel. So wehrt sich die private Krankenversicherung mit Händen und Füßen dagegen, dass Privatversicherte bei einem Wechsel ihre Altersrückstellungen mitnehmen dürfen. Außerdem erteilte der Verband der privaten Krankenversicherung der Bürgerversicherung eine Abfuhr.
Es gibt mal wieder Streit um die private Krankenversicherung. Der Verband der Privaten Krankenversicherung hat die Forderungen der Sozialdemokraten energisch zurückgewiesen, wonach Mitglieder der privaten Krankenversicherung ihre Altersrückstellungen mit zu anderen Anbietern nehmen dürfen.
Vier Millionen Pflegebedürftige bis 2050
„Portabilität löst kein Problem, sondern wäre ein sozialpolitisches Hochrisikoexperiment“, so der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherung, Uwe Laue, in einer aktuellen Stellungnahme. Allerdings hat sich der Verband der privaten Krankenversicherung klar für eine kapitalgedeckte Versorgung ausgesprochen.
Wie der Verband der privaten Krankenversicherung erklärte, kann ein Umlagesystem wie es die Bürgerversicherung vorsieht, die Herausforderungen des demografischen Wandels nicht lösen. Laut dem Verband der PKV wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2050 auf mehr als vier Millionen verdoppeln.
Weniger Arbeitnehmer, mehr Pflegebürftige
Im Gegenzug wird die Zahl der Erwerbstätigen um ungefähr 17 Millionen zurückgehen. Daher ist zu klären, wer die höheren Ausgaben bezahlen soll, so der Vorsitzende auf einer Pressekonferenz in Berlin. Zudem wies er auch darauf hin, dass in der gesetzlichen Sozialversicherung keine Kapitaldeckung möglich sei.
Lediglich privatrechtliche garantierte Eigentumsansprüche könnten eine langfristige Vorsorge sichern und blieben über Jahre hinweg unangetastet. Laue forderte die deutsche Bundesregierung auf, mehr Bürgern den Zutritt zur privaten Krankenversicherung zu erleichtern. Dafür sei eine Herabsetzung der Versicherungspflichtgrenze ab dem kommenden Jahr auf 48.600 Euro nötig.
PKV bekräftigt Reformbemühungen
Außerdem sollten Zusatzversicherungen ausschließlich von privaten Krankenversicherungen angeboten werden dürfen. Im Grundsatz betonte der Verband der privaten Krankenversicherung seine Reformbemühungen. Dazu zählt zum Beispiel einen Tarifwechsel innerhalb eines Unternehmens zu erleichtern.
Auch der Direktor der privaten Krankenversicherung, Volker Leienbach, schaltete sich auch in die Diskussion ein. Das Wechselrecht ist erst seit dem Jahr 2009 in die Verträge aufgenommen wurden. Aus diesem Grund sei es für Privatversicherte mit einem früheren Vertragsabschluss nicht möglich, ihre Altersrückstellungen bei einem Wechsel mitzunehmen.
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