Bewerberinnen für den Polizeivollzugsdienst müssen hohen gesundheitlichen Anforderungen entsprechen. Doch beeinträchtigen künstliche Brüste die gesundheitliche Eignung? Das Verwaltungsgericht verneint diese Frage. Eine Bewerberin hatte geklagt, weil ihre Bewerbung aufgrund ihrer Brustimplantate abgelehnt wurde.
Es gibt Berufe in Deutschland bei denen hohe gesundheitliche Anforderungen gestellt werden. Dazu gehören in erster Linie die Berufe des Astronauten, des Piloten und des Polizisten. Aber dürfen Bewerberinnen für den Polizeidienst falsche Brüste haben oder ist dies ein Ausschlussgrund? Genau mit dieser Frage musste sich jetzt ein Gericht auseinandersetzen.
Ablehnung wegen falscher Brüste
So urteilte das Verwaltungsgericht der deutschen Hauptstadt Berlin, dass die Bewerbung einer Polizistin für den Polizeivollzugsdienst nicht wegen Brustimplantate abgelehnt werden dürfte. In dem verhandelten Fall hatte sich eine Frau für den Dienst bei der Berliner Schutzpolizei beworben.
Der zuständige Präsident der Berliner Polizei lehnte die Bewerbung der Frau jedoch ab. Begründung: Brustimplantate beeinträchtigen die gesundheitliche Eignung der Bewerberin. So könnte die Bewerberin nicht zu Tätigkeiten herangezogen werden, die das Tragen von Schutzkleidung erfordert, da der damit einhergehende Druck ein größeres Risiko einer krankhaften Vermehrung des Bindegewebes darstelle.
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht ausschlaggebend
Dies wollte die Frau nicht akzeptieren und klagte gegen diese Begründung. Das Berliner Gericht gab der Frau nun Recht. Nach Auffassung der Richter ist hierfür eine zwischenzeitliche Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausschlaggebend.
So dürfen Bewerberinnen, die den gesundheitlichen Anforderungen entsprechen nur abgelehnt werden, wenn es zu einer Frühpensionierung oder wenn es zu regelmäßigen und langen Krankheiten kommen könnte. Diese Grundsätze werden immerhin auch bei Polizeianwärtern gestellt, so die Richter weiter.
Keine langen Krankheiten zu erwarten
Bei der Klägerin sei zum aktuellen Zeitpunkt weder feststellbar, dass sie durch die Brustimplantate weniger leistungsfähiger sei, noch, dass sie bei der Ausübung ihres Dienstes deutlich mehr gefährdet sei, als Bewerberinnen ohne Brustimplantat, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.
Auch eine Befragung einer Medizinerin hatte ergeben, dass typische Polizeieinsätze und das Tragen und Polizei- Schutzkleidung der Klägerin auch nicht mehr gefährden würden als andere Bewerberinnen ohne Brustimplantate. Eine vorzeitige Pensionierung oder lange Krankheiten sind bei der Bewerberin nicht zu erwarten. Wegen der Bedeutung des Falls hat das Verwaltungsgericht aber die Berufung zugelassen.
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