Nach dem das Bundesversicherungsamt die Krankenkassen aufgefordert hatte, Prämienauszahlungen an die Versicherten zu prüfen, erklärte die AOK, dass es bei ihrer Krankenkasse keine Prämienauszahlung geben wird. Das letzte Wort hat allerdings das Bundesversicherungsamt.
Schon seit Wochen hält die Diskussion um die Überschüsse der gesetzlichen Krankenkassen an. Die Bundesregierung fordert immer inständiger die Auszahlung der Überschüsse. Die Krankenkassen hingegen verweigern die Auszahlungen in Form von Prämien und verweisen auf die steigenden Kosten im Gesundheitswesen.
Kürzlich hatte nun auch das Bundesversicherungsamt einige gesetzliche Krankenkassen aufgefordert, die Auszahlung der Überschüsse zu prüfen. In dieser Woche sprach sich nun die Allgemeine Ortkrankenkasse (AOK) gegen eine Prämienauszahlung aus. Statt Prämien auszuzahlen will die AOK lieber ihre Leistungen ausbauen und in die Vorsorge investieren.
Bundesversicherungsamt kann AOK zwingen Prämien auszuzahlen
Das erklärte auch der Vorsitzende des Bundesausschusses der AOK, Jürgen Graalmann, in einem aktuellen Interview mit der „Rheinischen Post“. Doch das letzte Wort hat das Bundesversicherungsamt. Auch wenn sich die AOK gegen die Auszahlung der Überschüsse weigert, kann das Bundesversicherungsamt die Krankenkasse zu einer Prämienauszahlung zwingen.
Auch der Bundesgesundheitsminister, Daniel Bahr, hatte in der vergangenen Woche erklärt, notfalls die Krankenkassen per Gesetz zu einer Prämienauszahlung zu zwingen. Derzeitig hätten gerade mal zehn gesetzliche Krankenkassen eine Prämie ausgezahlt, so Bahr. Seiner Einschätzung zufolge könnten jedoch mindestens 30 Krankenkassen eine Prämie ausschütten.
9,5 Milliarden Überschuss
Des Weiteren sollen die einzelnen Bundesländer Schritte gegen AOKen mit hohen Überschüssen prüfen. Als besonders solvent gelten derzeitig die Krankenkassen AOK Nordwest, AOK Rheinland/Hamburg und die AOKplus.
Die gesetzlichen Krankenkassen hatten im vergangenen Jahr einen Überschuss von gut 9,5 Milliarden Euro erwirtschaftet. Laut dem derzeitigen Sozialgesetz dürfen sie aber lediglich über einen Überschuss von 1,5 Monatsausgaben verfügen.
Ronny
04.06.2012 21:10Hi,
das war ja zu erwarten, aber das letzte Wort hat das BVA, wie ihr schon richtig erwähnt habt 🙂
Nette Seite übrigens 🙂
Viele Grüße