Die Deutschen Richter fordern eine schnelle gesetzliche Regelung im Fall der religiösen Beschneidungen: Die Bundesregierung will bis zum Herbst einen ersten Gesetzesentwurf vorlegen. Doch es gab auch heftige Kritik an dem neuen Gesetzesvorhaben.
Der Streit um religiöse Beschneidungen von Jungen hält die deutsche Politik weiter in Atem. Nun haben sich auch die Richter in die aktuelle Diskussion eingeschaltet und fordern eine korrekte Ausnahmeregelung im Strafrecht, wie es am Freitag der laufenden Woche heißt. So begrüßten die Richter eine schnelle rechtliche Einordung der religiösen Beschneidungen.
So sollte in den kommenden Wochen geprüft werden, welche Bedingungen in deutschen Strafrecht geschaffen werden müssen, damit die religiösen Beschneidungen von Jungen weiterhin straffrei bleiben, so der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Christoph Frank in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Gesetzesverabschiedung sollte seiner Meinung nach bis zum Herbst dieses Jahres möglich sein, so der Vorsitzende weiter.
Resolution verabschiedet
Heftigen Gegenwind bekommt der Bundestag dagegen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter. Die deutsche Verfassung kann nicht einfach per Gesetz beschränkt werden, so der amtierende Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Andre Schulz in einem Interview mit derselben Zeitung. Der Deutsche Bundestag hatte am vergangenen Donnerstag eine erste Resolution zum Thema Beschneidung verabschiedet.
„Eine medizinische fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen sollte grundsätzlich zulässig sein“, heißt es in der Resolution. Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich für die Resolution. Von der Bundesregierung wird nun verlangt, dass sie bis spätestens diesen Herbst einen ersten Gesetzesentwurf vorlegen soll. Diese sollte Rechtssicherheit für die Mediziner und Eltern gewährleisten.
45 Prozent für Verbot von Bescheidungen
Würde man die deutsche Bevölkerung in diesem Punkt entscheiden lassen, würden die religiösen Beschneidungen wohl verboten werden. Laut einer aktuellen Umfrage des YouGov- Meinungsforschungsinstituts im Auftrag der Deutschen Presseagentur würden 45 Prozent der Befragten religiöse Beschneidungen verbieten. 42 Prozent sprachen sich für eine gesetzliche Regelung aus und 13 Prozent hatten keine Meinung zu diesem Thema.
Allerdings glauben 33 Prozent auch, dass ein Verbot der Beschneidungen dem Ansehen Deutschlands in der Welt schaden würde. Immerhin löste das Urteil des Kölner Gerichts weltweite Empörung aus. Das Gericht hatte die Beschneidung eines vierjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet und damit für Empörung in der islamischen und jüdischen Welt gesorgt.
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