Im Jahr 2010 kam ans Tageslicht das die Brustimplantate von PIP fehlerhaft waren. Die Silikonkissen rissen und das Silikon trat aus und führte bei den Trägerinnen zu Infektionen. Laut eines aktuellen Medienberichts soll der TÜV Rheinland schon länger von den Mängeln gewusst haben. Die AOK Bayern fordert jetzt Schadensersatz von PIP.
Der Skandal um die fehlerhaften Brustimplantate des Herstellers PIP schlug in der Vergangenheit heftige Wellen. Noch immer tragen hunderttausende Frauen die fehlerhaften Silikonimplantate in sich. Weil die Silikonkissen aber immer häufiger rissen, wurden Operationen nötig. Nach aktuellen Medienberichten soll der TÜV Rheinland schon früh von Mängeln gewusst haben, überprüfte die Implantate jedoch nicht.
Erste Hinweise auf PIP 2001
Schon im Jahr 2001 soll die Gesundheitsbehörde Großbritanniens MDA den TÜV Rheinland über Sicherheitsmängel bei den Produkten von PIP in Kenntnis gesetzt haben. Dies berichtet zumindest das „Handelsblatt“ am Donnerstag dieser Woche. Allerdings soll es dabei nicht um die Silikonkissen gegangen sein.
Die Warnung hat damals aber ein anderes Produkt im Hause PIP betroffen, wie es in dem Bericht weiter heißt. Zum damaligen Zeitpunkt betraf es die Hydrogel- Implantate. Der TÜV Rheinland hatte auch umgehend reagiert und das Produkt überprüft und im Jahr 2002 die Zertifizierung des Qualitätsmanagements für die Hydrogel- Implantate verweigert.
86.000 Euro Schadensersatz von Krankenkasse gefordert
Unangemeldete Kontrollen im Hause PIP führte der TÜV Rheinland hingegen aber nicht durch. Die schädlichen Billigimplantate wurden weiterhin zertifiziert, zumindest bis zum Jahr 2010. Dann wurde bekannt, dass die Kissen aufrissen und das Silikon austrat und Entzündungen bei ihren Trägern hervor rief.
Der TÜV Rheinland muss sich dafür nun unter Umständen verantworten. Die Krankenkasse AOK Bayern überprüft derzeitig eine Klage, so der Zeitungsbericht. Die Krankenkasse fordert vom TÜV Rheinland 86.000 Euro Schadensersatz für die Kosten der Rückoperationen der Implantate.
TÜV hätte unangemeldete Kontrollen durchführen müssen
Die Krankenkasse rechtfertig diese Forderung mit der Aussage: Bei Verdachtsmomenten müsse der TÜV Rheinland unangemeldete Prüfungen durchführen, auch wenn die europäischen Richtlinien den TÜV Rheinland nur zur Prüfung des Qualitätsmanagement verpflichten.
In einer Stellungnahme erklärte der TÜV Rheinland dass das Qualitätsmanagement der Hydrogel- Produkte und der fehlerhaften Silikonkissen nicht zusammenhing. Der Hersteller des Unternehmens PIP, Jean- Claude Mas, muss sich wegen der schädlichen Implantate vor Gericht verantworten.
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