Die deutsche Bundesregierung will die Krebsvorsorge verbessern. Das geht aus einem aktuellen Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor. So soll nicht mehr das Alter über eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung entscheiden, sondern medizinische Fakten. Außerdem soll ein einheitliches Krebsregister eingeführt werden.
Die Krebsvorsorge wird in Deutschland von den gesetzlich Versicherten nur mäßig angenommen. Geht es nach dem Willen der Bundesregierung soll sich dies jetzt aber ändern. So sollen die gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft ihre Versicherten gezielt zur Gebärmutterhalskrebs- und zur Darmkrebsvorsorge einladen.
Das soll nach dem Prinzip der Brustkrebsvorsorge ablaufen. Hier werden schon seit längerer Zeit die Versicherten zur Vorsorge von ihren Krankenkassen eingeladen. Dieses Verfahren soll jetzt auch bei der Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebsvorsorge angewendet werden. Das geht aus einem aktuellen Entwurf des „Krebsplan-Umsetzungsgesetzes“ des Bundesgesundheitsministeriums hervor.
Risikogruppen öfter und früher zur Vorsorge
Dabei soll nicht wie bis jetzt das Alter entscheiden, wer von den Krankenkassen eine Krebsvorsorge bezahlt bekommt, sondern es sollen die medizinischen Aspekte entscheiden, wie es in dem Entwurf weiter heißt. So können Risikogruppen auch öfter und früher kostenlos an einer Vorsorgeuntersuchung teilnehmen.
Des Weiteren soll der Bund auch dafür sorgen, dass jedes Bundesland ein einheitliches Krebsregister einführt. Hintergrund für dieses neue Gesetz: Immer mehr Menschen in Deutschland erkranken an Krebs. Allein im Jahr 2008 sind etwa 470.000 Menschen an Krebs erkrankt. 218.000 weitere sind im gleichen Jahr an Krebs gestorben.
Im Interesse der Krankenkassen
Dabei erkrankten die meisten Menschen an Darmkrebs. Hier registrierten die Behörden 65.000 Neuerkrankungen. Beim Gebärmutterhalskrebs waren es etwa 4900 Neuerkrankungen. Das neue Gesetz soll, wenn es nach dem Willen der deutschen Politik geht, im Jahr 2015 in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf soll noch im Sommer dieses Jahres in das Bundeskabinett eingebracht werden.
Das neue Gesetz kann auch nur im Interesse der gesetzlichen Krankenkassen sein. Immerhin sind teure Krebsbehandlungen kostspieliger als die Vorsorge. Auch die Krebsregister könnten dafür sorgen, dass die Krebsvorsorge verbessert wird. Wie dieses Register finanziert werden soll, ist allerdings noch nicht ganz schlüssig.
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