Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf für eine neues Präventionsgesetz vorgestellt. Ziel ist es, die Eigenverantwortung zu stärken. Dabei geht es der offiziellen Begründung zufolge nicht darum „den Zeigefinger zu erheben“, sondern vielmehr Anreize zu schaffen, etwas für die eigene Gesundheit zu tun. Denn Risiken von Volkskrankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Depressionen können durch gesunde Ernährung und Bewegung reduziert werden.
„Eine krankheitsorientierte ärztliche Gesundheitsuntersuchung, die vorrangig auf die Früherkennung einer bereits eingetretenen Erkrankung ausgerichtet ist, greift zu kurz“, so die amtlichen Begründung zur Gesetzessnovelle.
Krankenkassen belohnen gesunde Lebensführung
Hier spielen die Krankenkassen eine zentrale Rolle: Sie sollen künftig eine gesunde Lebensführung der Versicherten belohnen, und zwar sowohl im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge, als auch im privaten Bereich.
„Kann-Regelung“ wird nunmehr verpflichtend
Bisher konnten die Krankenkassen die Teilnahme an bestimmten Kursen zur Gesundheitsförderung durch einen finanziellen Bonus belohnen, so z.B. zum Abgewöhnen des Rauchens, oder zur Gewichtsreduzierung. In Zukunft müssen die Krankenkassen dies tun, sind also gesetzlich verpflichtet.
„Wir sind überzeugt davon, dass sich weitaus bessere Präventions- und Versorgungsergebnisse erzielen lassen, wenn Betriebsärzte, Krankenkassen und niedergelassene Ärzte vernetzt zusammenwirken – dafür müssen beispielsweise die Befugnisse der Betriebsärzte erweitert werden. Es ist richtig, dass auch die kleinen und mittelständische Betriebe mehr Unterstützung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung bekommen sollen, denn sie beschäftigen 60 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland,“ so Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes e. V.
Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) schreibt zudem vor, dass die Kassen ihre Aufwendungen für Prävention von derzeit 3,09 Euro auf sieben Euro je Mitglied erhöhen sollen.
Gesetz formuliert konkrete Ziele
Das Gesetz formuliert eine Reihe von konkreten Zielen: Es sollen das Diabetes-Risiko gesenkt und Erkrankungen früher erkannt werden, die Sterblichkeit bei Brustkrebs soll sinken und die Lebensqualität steigen. Zusätzlich geht es darum, den Tabakkonsum zu reduzieren, Kompetenz in Gesundheitsfragen sowie Bewegung und gesunde Ernährung zu fördern, depressive Erkrankungen zu verhindern, früh zu erkennen und nachhaltig zu behandeln. Auch „Gesund älter werden“ ist als Ziel vorgegeben.
Kritik an „Zwangs-PR“
Kritisch aufgenommen wurde ein Passus, wonach die Kassen in Zukunft 35 Millionen Euro an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zahlen sollen. „Bundesweite Plakataktionen, Hochglanzbroschüren und Ermahnungen oder Präventionsangebote nach dem Gießkannenprinzip gehen häufig am Bedarf vorbei“, kommentierte dies AOK-Bundesverbandschef Jürgen Graalmann.
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