Die Krankenkassen wollen eine 24 stündige Einwilligungssperrfrist für IGeL- Leistungen. Das erklärte die Vorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung in einem Interview. Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen begrüßte diese Forderung.
Schon seit geraumer Zeit kritisieren die gesetzlichen Krankenkassen die sogenannten IGeL-Leistungen, die der Patient aus eigener Tasche zahlen muss. Nun machte die Vorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung, Doris Pfeiffer, Druck. Sie verlangt eine 24 stündige Einwilligungssperrfrist.
24 Stunden Bedenkzeit einzige Lösung
Das erklärte die Vorsitzende in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“. Patienten denen IGeL-Leistungen angeboten werden, hätten dann genug Zeit sich über die angebotene Leistung zu informieren und frei zu entscheiden, so Pfeiffer. Bei IGeL-Leistungen steht oft der wirtschaftliche Gedanke der Ärzte im Vordergrund und nicht der medizinische Nutzen für den Patienten, so die Vorsitzende.
Auch eine Sprecherin des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen sprach sich für diese Sperrfrist aus. Eine 24- Stundenfrist ist die einzige Lösung um dem Patienten die Möglichkeit zu geben, sich über die angebotene Leistung zu informieren, so Monika Leglmann im Gespräch mit derselben Zeitung.
Viele IGeL- Leistungen wirkungslos
Um den Patienten die Entscheidung zu erleichtern, hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung unlängst die Webseite „IGeL- Monitor“ ins Leben gerufen. Mehr als eine Million Mal wurde die Internetseite bereits aufgerufen. 2000 Patienten haben sich sogar direkt an den Spitzenverband gewandt, um Informationen zu bestimmten IGeL- Leistungen zu erhalten.
Die meisten Anfragen drehen sich dabei um die professionelle Zahnreinigung, die Ultraschalluntersuchung der Brust und eine Methode zur Früherkennung des Grünen Stars. IGeL- Leistungen muss der Patient immer aus eigener Tasche zahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen halten diese Leistungen als eher wirkungslos und medizinisch unnötig.
Kritik an IGeL- Leistungen
Auch kritisieren viele Experten diese Leistungen, da sie zu falschen Befunden führen. Auch unnötige Eingriffe können aus den falschen Befunden resultieren. Die Igel- Leistungen waren jüngst in die Kritik geraten, weil der Gesetzgeber Seminare fördert, in denen Mediziner für den Vertrieb von IGeL- Leistungen geschult werden.
IGEl steht für die Abkürzung individuelle Gesundheitsleistungen. Umgangssprachlich heißen sie aber IGeL- Leistungen oder Selbstzahlerleistungen. Sie gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, daher muss der Versicherte diese Kosten selber tragen.
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