Die Krankenkasse AOK hat den Gesetzgeber aufgefordert die Patienten besser vor IGeL- Leistungen zu schützen, da sie in der Regel viel zu teuer und medizinisch Fragwürdig sind.
Durch die steigenden Kosten im Gesundheitswesen haben die gesetzlichen Krankenkassen den Leistungskatalog immer weiter gekürzt. Somit müssen die Versicherten immer mehr Leistungen aus eigener Tasche zahlen. Unter anderem müssen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung Vorsorgeuntersuchungen, so genannte IGeL- Leistungen, immer öfter selbst tragen.
Doch viele dieser Leistungen sind nach Ansicht von Experten medizinisch nicht sinnvoll. Daher hat nun der Bundesverband der AOK den Gesetzgeber aufgefordert, die Patienten besser vor teuren und medizinisch fragwürdigen Behandlungen zu schützen. Besonders Frauenärzte, Orthopäden und Augenärzte würden sehr aktiv um diese Angebote werben, so der Vorstandschef der AOK Jürgen Graalmann gegenüber dem „Tagesspiegel“.
Meisten Leistungen medizinisch fragwürdig
Doch die meisten dieser angebotenen Leistungen seinen medizinisch nicht sinnvoll, so der Chef der Krankenkasse weiter. In Zukunft werden es Ärzte allerdings deutlich schwerer haben diese Leistungen an den Patienten zu bringen. Im geplanten Patientenrechtsgesetz ist aktuellen Angaben zufolge vorgesehen, dass der behandelnde Arzt über die Kosten der IGeL-Leistungen im Vorfeld schriftlich informieren muss.
Allerdings geht der AOK dieser Schritt nicht weit genug. Nach Meinung der Krankenkasse sollten in dem Schreiben nicht nur die Kosten aufgeführt sein, sondern auch, warum die gesetzlichen Krankenkassen diese Leistungen nicht übernehmen, zum Beispiel weil die Behandlung medizinisch fragwürdig ist oder ihr Nutzen wissenschaftlich nicht bewiesen ist, so Graalmann.
IGeL-Liste erstmal 1998 herausgebracht
IGeL-Leistungen können ganz verschieden sein. Zu ihnen zählen zum Beispiel die Bachblütentherapie oder die Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom- Vorsorge. IGeL ist die Abkürzung für individuelle Gesundheitsleistungen und man versteht darunter nichts anderes als Leistungen der Vorsorge und Service- Medizin. Die Kosten für IGeL- Leistungen werden von den Krankenkassen nicht getragen, weil sie nicht in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wurden.
Die kompletten IGeL-Leistungen wurden in einer Liste zusammengefasst und im Jahr 1998 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und freien ärztlichen Berufsverbänden herausgegeben. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen kritisieren seither die die IGeL- Liste.
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