Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzesentwurf für das neue Krebsgesetz in Deutschland verabschiedet. In erster Linie soll dabei die Krebsvorsorge in Deutschland ausgebaut werden.
Jeder vierte Todesfall in Deutschland geht auf eine Krebserkrankung zurück. Die Bundesregierung will aus diesem Grund Krebserkrankungen besser bekämpfen. Zu diesem Zweck verabschiedete am Mittwoch das Kabinett einen aktuellen Gesetzesentwurf.
Laut dem neuen Gesetzesentwurf werden gesetzliche Leistungen der Krankenversicherung erweitert. So wird zum Beispiel die Krebsvorsorge für Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs weiter ausgebaut. Zudem werden die einzelnen Bundesländer dazu verpflichtet, in sämtlichen Krankenhäusern ein Krebsregister einzurichten.
Pro Jahr sterben etwa 200.000 Menschen an der Volkskrankheit Krebs. Damit ist nach Herz- Kreislauf- Erkrankung Krebs die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Trotz intensiver Forschung sind die Heilungschancen sehr gering, fast 50 Prozent aller Krebserkrankungen enden mit dem Tod.
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