Die so genannten E- Zigaretten erobern auch hierzulande immer weiter den Markt. Ob sie weniger gesundheitsschädlich sind als herkömmliche Zigaretten, darüber streitet sich die Gesundheitsexperten schon seit geraumer Zeit. Vor wenigen tagen musste sich nun ein Gericht mit der Frage befasse, ob Werbungen auf E- Zigaretten unzulässig sind.
Keine hinreichenden Studien
Das Oberlandesgericht Hamm beantwortete diese Frage mit einem deutlich „ja“, zumindest wenn die Werbung E- Zigaretten als gesundheitlich unbedenklicher darstellt, als die herkömmlichen Zigaretten. Somit wurde diese Werbung als unzulässig erklärt. Die Begründung: Bis zum heutigen Tage ist noch nicht genügend über die Sicherheit und die Langzeitfolgen der E- Zigarette bekannt.
Hersteller werben damit, dass ihre E- Zigaretten nicht so gesundheitsschädlich sind wie herkömmliche Zigaretten. Ein Hersteller der E- Zigaretten hatte auf seinen Glimmstängeln mit dem Webespruch „mindestens 1000 Mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette“ und „enthält als einzigen Schadstoff Nikotin“ geworben.
Auf keinen Fall gesundheitlich unbedenklich
Dies hielten die Hammer Richter für irreführend und untersagten die Werbung. Damit bestätigten sie auch ein Urteil des Landgerichts Dortmund. Zwar hatte ein Gutachten dargelegt, dass E- Zigaretten nicht so giftig sind wie herkömmliche Zigaretten, aber dennoch fehlten Gutachten über die Sicherheit und Langzeitfolgen der E- Zigarette, so die Richter.
Aus diesem Grund ist die Werbung auch unzulässig, so die Richter weiter. Die Behauptung, dass E- Zigaretten als einzigen Schadstoff Nikotin enthalten würden, bewerteten die Richter sogar als falsch. Zwar sind die Inhaltsstoffe in den Liquids harmloser als Nikotin, aber auf keinen Fall gesundheitlich unbedenklich, so die Richter zum Abschluss.
Was meinen Sie?