Seit einigen Monaten ist die Nutzenbewertung für Medikamente in Kraft. Im Streit zwischen Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern und Pharmaunternehmen hat der Konzern Novartis jetzt eine Niederlage erlitten.
Das zuständige Landessozialgericht der Bundesländer Berlin- Brandenburg hat am Mittwoch der laufenden Woche eine Klage gegen eine Überprüfung des Gemeinsamen Bundesausschusses aus gesetzlichen Krankenkassen, Ärzten und Kliniken zurückgewiesen.
Klageweg erst nach Schiedsverfahren
Der Konzern Novartis wollte per Gerichtsurteil eine Nutzbewertung für Diabetesmedikamente stoppen, die bereits auf dem Markt erhältlich sind. Es handelt sich dabei um das erste Vorhaben von Medikamenten aus dem so genannten „Bestandsmarkt“. Die Bewertung des Medikaments bildet die Basis für Preisverhandlungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Herstellern.
Nach dem Gerichtsurteil können die Hersteller der Medikamente zwar gegen die Preissenkung per Gericht vorgehen, nicht allerdings gegen das Ergebnis der Prüfung. Gerade dies scheint Novartis ein Dorn im Auge zu sein. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sieht das Gesetz erst nach Beendigung eines möglichen Schiedsverfahrens den Klageweg vor.
Revision wird geprüft
Wie das Landessozialgericht am Mittwoch erklärte, lässt sich darüber streiten, ob diese Regelung verfassungsrechtlich einwandfrei sei. Doch dies sei nicht die Frage in dem aktuellen Prozess, so die Richter weiter. Der Konzern zeigte sich von dem Gerichtsurteil enttäuscht und auch der Verband Forschender Arzneimittelhersteller übte Kritik, dass nach dem Urteil bei einer sehr späten Möglichkeit zur Änderung bleibe.
Wie eine Sprecherin des Konzerns mitteilte, will man prüfen, ob eine Revision beim Bundessozialgericht in Betracht kommt. Die Richter des Landessozialgerichts haben dem Konzern diesen Weg wegen der grundsätzlichen Bedeutung offen gelassen. Hintergrund der Klage sind die Neuregelungen des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes, dass bereits im Jahr 2011 in Kraft trat.
Willkür unterstellt
Seit in Kraft treten dieses Gesetzes müssen Arzneimittelhersteller den Zusatznutzen von Medikamenten mit neuen Wirkstoffen zu älteren Mitteln beweisen. Der Bundesausschuss prüft dann den Mehrwert. Denn nur das Medikament was mehr bringt, darf auch mehr kosten.
Um die Kosten für Medikamente weiter zu drücken, können auch Wirkstoffe überprüft werden, die bereits auf dem Markt sind. Genau darum ging es auch in diesem Verfahren. Im Juni des vergangenen Jahres war ein so genannter Bestandsmarkenaufruf für die Wirkstoffe der Gliptine erfolgt. Novartis hatte daraufhin dem Bundesausschuss Willkür unterstellt.
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