Die deutschen Kinder- und Jugendärzte laufen Sturm gegen die neuen Gesetzespläne der Bundesregierung zur religiösen Beschneidung. Der Verband der Kinder- und Jugendärzte reagierte betroffen, dass das Recht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit wenige schwer wiege als die Religionsfreiheit.
Noch immer hält die Diskussion zur religiösen Beschneidung von Jungen an. Die Kinderärzte in Deutschland haben den neuen Bundeskabinettsbeschluss als eine einzige Katastrophe bezeichnet. In dem aktuellen Beschluss soll die Beschneidung von Jungen straffrei bleiben, sofern der Eingriff nach allen Regeln der Kunst erfolgt.
Gesetzesentwurf wurde am vergangenem Mittwoch auf den Weg gebracht
Doch was ist mit den kleinen Patienten? Auch der Berufsverband sieht bei dem aktuellen Beschluss die Grundrechte des Kindes verletzt. Das erklärte der Präsident der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann, am Montag bei einer Tagung in Bad Orb. Der Verband sei sehr betroffen, dass das Recht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit in Deutschland offensichtlich nur an dritte Stelle stehe und die Religionsfreiheit und das Elternrecht höher einzustufen werden.
Das Bundekabinett hatte den aktuellen Entwurf am Mittwoch der vergangenen Woche auf den Weg gebracht. Dem Entwurf zufolge sollen Beschneidungen wieder erlaubt werden. Allerdings nur wenn die Regeln der Kunst eingehalten werden. Das bedeutet im Klartext, dass das Kind im Zweifelsfall eine Betäubung oder Narkose bekommt. Zudem müssen Eltern sich über Risiken aufklären lassen. Und das Wichtigste: Das Wohl des Kindes darf nicht gefährdet sein.
Urteil löste scharfe Proteste aus
Vorausgegangen war ein Urteil vom Mai des vergangenen Jahres. Richter des Kölner Landgerichtes hatten religiöse Grundrechte an einem Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft. Das Urteil löste bei Juden wie auch Muslimen scharfe Proteste aus. Bei diesen beiden Völkern gilt die Beschneidung als wichtiger Bestandteil der religiösen und kulturellen Identität.
Der aktuelle Entwurf sieht außerdem vor, dass auch nicht ausgebildete Ärzte in den ersten sechs Lebensmonaten eines Kindes den operativen Eingriff vornehmen dürfen. Allerdings müssen sie speziell für Beschneidungen ausgebildet sein. Noch in diesem Jahr soll der Bundestag die Neuregelungen beschließen.
In den USA sind Beschneidungen an der Tagesordnung
Hartmann erklärte allerdings, dass er sich dafür einsetzen werde, dass diese Neuregelung im Bundestag keine Mehrheit findet. Für die Kinder- und Jugendärzte ist es zudem unbegreiflich, dass man mit solchen religiösen Eingriffen nicht warten kann, bis das Kind alt genug ist um dies selbst zu entscheiden. In Deutschland sind Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr religionsmündig.
In den USA wurde die Beschneidung von neugeborenen Jungen hingegen von den Kinder- und Jugendärzten empfohlen, weil der gesundheitliche Nutzen die Risiken überwiege. Aktuellen Studien zufolge senkt eine Beschneidung das Risiko für Peniskrebs, Infektionen im Harntrakt und sexuell übertagbare Krankheiten. Das letzte Wort haben aber auch hier weiterhin die Eltern.
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