Nach der Bundesarbeitsministerin fordert nun auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Anti- Stress- Verordnungen in das Arbeitsschutzgesetz aufzunehmen. 60 Prozent der deutschen Arbeitnehmer müssen auch in ihrer Freizeit erreichbar sein und 30 von ihnen auch oft bis sehr oft.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben es immer wieder in ihren Gesundheitsreports mitgeteilt. In dem vergangenen Jahr haben seelische Erkrankungen immer weiter zugenommen und nicht nur den Arbeitnehmern, sondern auch der deutschen Wirtschaft geschadet. Neben dem Zeitdruck im Job, ist dies auch auf die ständige Erreichbarkeit zurückzuführen.
Klare Regelungen gefordert
Aus diesem Grund fordert nun der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) von der deutschen Bundesregierung eindeutige Regelungen zur Erreichbarkeit der Arbeitnehmer in ihrer Freizeit. So fordert der DGB eine Anti- Stress- Verordnung. Diese solle nach dem Willen von Annelie Buntenbach in das Arbeitsschutzgesetz aufgenommen werden.
Dem Index des DGBs für gute Arbeit zufolge, müssen 60 Prozent der Arbeitnehmer in ihrer Freizeit erreichbar sein, 30 Prozent von ihnen sogar oft bis sehrt oft. Im Vorfeld hatte auch schon die Bundesarbeitsministerin, Ursula von der Leyen, klare Regeln zum Umgang mit Computer, Smartphones und Handys gefordert.
Fehlzeiten um 80 Prozent gestiegen
So sollte eindeutig festgelegt werden, wann ein Mitarbeiter in seiner Freizeit erreichbar sein sollte und wann er dafür einen Ruheausgleich bekommen sollte. Auch Buntenbach führte als Grund die Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an und den Schaden für die deutsche Wirtschaft. Seit 1994 sind die Fehlzeiten wegen psychischer Erkrankungen um gut 80 Prozent gestiegen, so das DGB- Vorstandsmitglied.
Buntenbach forderte außerdem auch mehr Kontrolle der Arbeitgeber und bei Verstoß auch Sanktionen gegen Arbeitgeber. Allerdings sollte auch eine richtige Beratung nicht fehlen, so Buntenbach. Nur Appelle an die Arbeitnehmer werden dafür wohl kaum ausreichen, so das DGB- Vorstandmitglied zum Abschluss.
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